Unterstützung des Bruders im Ausland, der meine 98 jährige Mutter pflegt

26. März 2025 16:07 |
Preis: 40,00 € |

Steuerrecht


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in unter 1 Stunde
Guten Tag,

meine Mutter ist 98 Jahre alt und lebt im einem Land der Gruppe 4. Mein Bruder pflegt sie in Vollzeit und erhält auch regelmäßige Zahlungen von mir dafür. Beide sind unterhaltsbedürftig.

Da die Überweisung hohe Gebühren mit sich bringen, tätige eine Überweisung an die beiden Zusammen. Mein Bruder hat ohnehin eine Kontovollmacht meiner Mutter da sie nicht zur Bank laufen kann. Dies geschieht zweimonatlich. Einen Nachweis über die Bedürftigkeit meines Bruders habe ich erbracht.

Das FA schrieb: "Unterhaltsleistungen können nur an Verwandte in gerader Linie berücksichtigt werden. Somit scheiden die Unterhaltsleistungen an den Bruder aus".

Es macht gar keinen Sinn, weil meine 98 jährige Mutter mit Behinderung eine 24-Stunden-Pflege benötigt (Medikamente, essen, trinken, sauber machen, etc.)

Ich will gerne einen Einspruch einlegen und benötige die Argumente dafür.

Danke
Es ist korrekt, dass Unterhaltsleistungen steuerlich grundsätzlich nur für Verwandte in gerader Linie, wie Eltern oder Kinder, anerkannt werden. Geschwister zählen nicht zu dieser Kategorie, weshalb das Finanzamt die Abzugsfähigkeit der Zahlungen an Ihren Bruder ablehnt.

Allerdings können die von Ihnen übernommenen Pflegekosten für Ihre Mutter als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählen die tatsächliche Bedürftigkeit Ihrer Mutter und der Nachweis, dass die Aufwendungen zwangsläufig entstanden sind.

Für Ihren Einspruch könnten Sie argumentieren, dass die finanziellen Zuwendungen an Ihren Bruder ausschließlich der Deckung der Pflegekosten Ihrer Mutter dienen und somit indirekt Unterhaltsleistungen für Ihre Mutter darstellen. Es wäre hilfreich, detaillierte Nachweise über die entstandenen Pflegekosten sowie die Bedürftigkeit Ihrer Mutter vorzulegen. Zudem sollten Sie darlegen, dass Ihr Bruder die erhaltenen Zahlungen vollständig für die Pflege Ihrer Mutter verwendet hat.

Es empfiehlt sich, mit allen Unterlagen einen Steuerberater hinzuzuziehen, um das weitere Vorgehen zu planen.

Ich hoffe, das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!


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