Unterschriftenfälschung Darlehensvertrag, die 2...

17. Oktober 2011 14:16 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Hallo,
folgendes Szenario: ein Familienangehöriger hat einen Darlehensvertrag bei einer bekannten Kreditbank mit sicherlich guten Rechtsabteilung abgeschlossen.
Leider nicht auf seinen Namen, sondern auf den Namen meines Mannes, dessen Unterschrift er gefälscht hat. Als Adresse gab er die Geschäftsadresse seines Ladens an, in dem mein Mann als einfacher Angesteller arbeitet.
Auf welches Konto das Geld damals geflossen ist, wissen wir nicht; jedenfalls nicht auf das Konto meines Mannes. Auch die beiden Unterschriften in zur Sicherung des Kredites angegebenen Eigentümererklärungen sind gefälscht.
Die Bank behauptet, dass der Vertag korrekt zustande gekommen sei; sie habe Identität und Bonität ausreichend geprüft und vor Betrügern sei man nie völlig sicher...
Wir fragen uns nun: Recht und Gerechtigkeit mag manchmal zweierlei sein. Wir haben nicht das Geld, uns einen Anwalt zu nehmen und gegen eine Bank zu kämpfen. Aber das so stehen lassen?
1. Der angebliche Vertragsnehmer hat NIE irgendwie Kontakt zu der Bank oder einem Vertreter gehabt.
2. Die Im Vertag angegebene Adresse ist nicht die im Personalausweis eingetragene Meldeadesse, die Post wurde also abgefangen.
3. Sicher mag der Personalausweis meines Mannes in einem unbewachten Moment über den Kopierer gezogen sein worden. Aber er hat ihn nie vermisst, es ist also unwahrscheinlich, dass er zur Vertagsunterzeichnung vorgelegen hat.
4. Das Geld wurde nicht auf ein ihm gehörendes Konto ausgezahlt- der Familienname war natürlich derselbe.
5. Auch die beiden Unterschriften der Eigentümererklärung sind gefälscht worden, und alle drei sehen recht ähnlich aus.

Ich kenne mich, wie gesagt nicht aus im Recht- aber das ist doch mehr als aktiv dumm??? Ist das nicht schon Beihilfe zum Betrug?

Können wir gegen die Bank Anzeige erstatten?
17. Oktober 2011 | 17:15

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworten ich Ihre Anfrage auf der Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt:

Unterschriftenfälschung ist durch graphologisches Gutachten in der Regel nachweisbar. Es ist durchaus möglich, dass der jeweilige Anghestellter der Bank gegen dientsliche bzw. innerbetriebliche Weisungen und Vorgaben verstoßen hat.

Nach den Vorgaben einiger Banken, welche ich aus eigener kenne,sind Kreditverträge nur anhand von Originalpapieren abschließbar.Darüber hinaus muss der Darlehensnehmer anwesend grundsätzlich anwesend sein.Die übrigen Punkte erwecken bestimmte Verdachtsmomente.

Sie werden wahrscheinlich gut beraten sein, einen Anwaltkollegen Ihres Vertrauens aufzusuchen, weil die Angelegenheit auch eine zivilrechtliche Seite hat (nämlich Tilgung des aufgenommenen Kredits) Auf jeden Fall sollten Sie SOFORT eine Stranzeige erstatten.

Der Betrugstatbetand nach § 263 StGB setzt unter anderem eine Täuschung und eine Vermögensverfügung und in subjektiver Hinsicht, auch eine betrügerische Absicht und Vorsatz voraus.

Die Bank als solche kann sich nicht strafbar machen, aber unter Umständen, Handelnde, Organe, Angestellte.

Eine Strafanzeige hätte gegegbenenfalls zur Folge, dass die Strafverfolgungsbehörden ein Ermittlungsverfahren einleiten. Sollten die Beweise so offensichtlich sein, wie Sie es hier darstellen, sind gute Erfolgsaufsichten für eine Überführung - gegebenenfalls auch des Bekannten - vorhanden.

Abschließend weise ich Sie darauf hin, dass die hiesige Online-Beratung den Besuch bei einem Rechtsanwaltskollegen vor Ort nicht ersetzen kann. Das Weglassen und bzw. Hinzufügen von relevanten Sachverhaltsangaben kann eine völlig andere rechtliche Bewertung nach sich ziehen.


Mit freundlichen Grüßen

Kirli
(Rechtsanwalt)


Rechtsanwalt Serkan Kirli

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