herzlichen Dank für Ihre Online-Anfrage. Ich hoffe, zu einer schnellen Klärung Ihres Falles beitragen zu können. Zur Lösung:
Ausweislich Ihrer Sachverhaltsschilderung lag hier ein Werkvertrag mit dem Unternehmer vor. Bei einem Werkvertrag ist der Unternehmer natürlich verpflichtet, Ihre Sachen nicht zu beschädigen. Wenn entsprechende Schäden nachweislich beim Transport entstanden sind, muss Ihnen Schadenersatz geleistet werden. Auf eine Haftpflichtversicherung, gegen die ohnehin kein Direktanspruch bestünde, kommt es dabei nicht an. Allerdings ist das Prozessrisiko (Kosten Gutachter) nie ganz ohne. Offenbar gibt es auch keine Zeugen. Auch nachtägliche Fotos haben nur beschränkten Beweiswert. Dabei wird es auch darauf ankommen, wie offensichtlich der Anfall der Schäden bei dem damaligen Transport war. Allerdings denke ich nicht, dass es sinnvoll ist, von vornherein klare Ansprüche nicht weiterzuverfolgen.
Für Rückfragen stehe ich natürlich im Rahmen der kostenlosen Nachfragemöglichkeit gerne zur Verfügung. Ist eine weitere, dringend zu empfehlende Vertretung gewünscht, kontaktieren Sie mich einfach über die untenstehende E-Mail!
Mit freundlichen Grüßen
RA Hellmann
Burgwedel 2006
mail(at)<image> </image>anwaltskanzlei-hellmann.de
Die vorstehende summarische Lösung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Außerdem wird, wie die Plattform-Bedingungen es vorsehen, nur ein erster Überblick geboten. Außerdem ist der Umfang der Antwort auch abhängig von der Höhe des gebotenen Honorars. Daher kann diese Beratung das umfassende, verbindliche und abschließende Beratungsgespräch durch den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens keineswegs ersetzen. Bitte beachten Sie dies!
Hallo Herr Hellmann,
vielen Dank für Ihre Antwort. Da es sich um einen alten Bekannten von mir handelt, bin ich mir fast sicher, dass er auf ein offizielles Anwaltsschreiben reagieren wird.
Da ich leider in diesem Thema nicht sehr bewandert bin, möchte ich Sie fragen, ob Sie bereits die Kosten einer Vertretung abschätzen können?
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Danke für Ihre Nachfrage, die ich gerne beantworte.
Die Kosten einer Vertretung außergerichtlich sowie gerichtlich hängen vom Gegenstandswert sowie dem Aufwand ab. Die Bezifferung der genauen Schadenshöhe ist natürlich Tatfrage. Anbei die Kostenaufstellung für einen Gegenstandswert bis 1500 €:
181,54 inkl. MwSt bei einer 1,3-Geschäftsgebühr
205,90 inkl. MwSt bei einer 1,5-Geschäftsgebühr
Hochachtungsvoll