8. Februar 2010
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23:29
Antwort
vonRechtsanwalt Alexander Sauer
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1.
vorweg: selbstverständlich kann die Argumentation Ihres Arbeitgeber auch dazu dienen, Sie dazu zu bewegen, einen außertariflichen Arbeitsvertrag abzuschließen. Ob dies für Sie in Betracht kommt und von Vorteil ist, kann Ihrer Sachverhaltsschilderung nicht entnommen werden.
2.
In Betracht kommt eine Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 Betriebsverfassungsgesetz:
"10. Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung"
Die Mitbestimmung würde nur greifen, wenn grundsätzlich übertarifliche Zulagen für bestimmte Mitarbeiter gezahlt würden, da dann der kollektivrechtliche Bezug gegeben wäre und die Frage der Verteilungsgrundsätze mitbestimmungspflichtig wäre.
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Mit freundlichem Gruß