Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben wie folgt beantworten:
Geschuldet wird der Unterhalt mit Volljährigkeit direkt an Ihr Kind. Anders als bei Minderjährigen, steht dem Volljährigen der Unterhalt selbst zu.
Damit erfolgt die Zahlung regelmäßig auf das Konto des Kindes, es sei denn, dieses bestimmt ausdrücklich, dass auf das Konto der Mutter gezahlt werden soll.
Ich hoffe, Ihre Frage umfassend und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben wie folgt beantworten:
Geschuldet wird der Unterhalt mit Volljährigkeit direkt an Ihr Kind. Anders als bei Minderjährigen, steht dem Volljährigen der Unterhalt selbst zu.
Damit erfolgt die Zahlung regelmäßig auf das Konto des Kindes, es sei denn, dieses bestimmt ausdrücklich, dass auf das Konto der Mutter gezahlt werden soll.
Ich hoffe, Ihre Frage umfassend und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt