Unterhaltszahlung Tochter

| 2. Juni 2011 15:05 |
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Familienrecht


Beantwortet von


17:37
Meine Tochter hat im Juli 2010 im Alter von 20 Jahren die Schule ohne Abitursprüfung beendet.
Um nun die Anerkennung der Fachhochschulreife zu bekommen,muß sie ein 1-Jähriges Praktikum absolvieren.Damit hat sie im September 2010 begonnen.
Seit August 2010 bekommt sie kein Kindergeld mehr.Die Familienkasse sagt,da sie keine Schule mehr besucht und auch keine Ausbildung angefangen hat besteht kein Anspruch auf Kindergeld (ein Praktikum zählt nicht als Ausbildung).
Sollte sie nach dem Praktikum mit einer Ausbildung beginnen,kann sie auch wieder Kindergeld beziehen.
Bedeutet das,daß ich in dieser Zeit auch nicht zur Unterhaltszahlung verpflichtet bin?
2. Juni 2011 | 15:53

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

der Unterhaltsanspruch besteht unabhängig von der Zahlung des Kindergeldes.

Nach Ihrer Darstellung ist das Prkatikum als Ausbildungsteil zum Abschluss der schulischen Ausbildung zu sehen. Während dieser Zeit besteht daher der Unterhaltsanspruch weiter.

Abschließend hege ich aus den oben genannten Gründen auch Zweifel an der Entscheidung, dass kein Anspruch auf Kindergeld bestehe.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 2. Juni 2011 | 17:17

Vielen Dank.
Ich habe noch etwas vergessen:am 1.April hat meine Tochter das Praktikum aufgegeben,macht im Moment nichts und fängt dann am 1.September wieder mit der Schule an.
Wie siehts das nun aus mit der Zeit zwischen April und September ?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 2. Juni 2011 | 17:37

Sehr geehrter Ratsuchender,

es sieht nun im genannten Zeitraum tatsächlich anders aus.

Ihre Tochter ist verpflichtet in dieser Zeit durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für ihren eigenen Unterhalt Sorge zu tragen. Sie ist nicht berechtigt einfach "nichts" zu tun. Ein Unterhaltsanspruch besteht in diesem Fall nicht.

Ihre Tochter muss sich nachhaltig um eine Erwerbstätigkeit bemühen und diese Bemühungen muss Sie Ihnen auch nachweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

Bewertung des Fragestellers 2. Juni 2011 | 16:23

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