1. September 2016
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09:41
Antwort
vonRechtsanwalt Gerhard Raab
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zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Ihre Frage bezieht darauf ab, ob sich der Trennungsunterhalt dadurch, dass Ihre Ehefrau mit einem neuen Partner zusammen gezogen ist, reduziert.
Nach der ständigen Rechtsprechung reicht es nicht aus, wenn die Ehefrau mit einem neuen Partner in einer Wohnung zusammenlebt. Vielmehr wird darauf abgestellt, dass die Beziehung gefestigt ist. Als gefestigt sieht die Rechtsprechung eine Beziehung erst dann an, wenn sie zwischen zwei und drei Jahren besteht. Diesbezüglich, also hinsichtlich der gefestigten Dauer der Beziehung, entscheiden die Gerichte unterschiedlich.
Erst wenn der Freund Ihrer Ehefrau mindestens zwei Jahre, tendenziell eher länger, mit Ihrer Ehefrau zusammenlebt, kann sich das unterhaltsmäßig auf den Trennungsunterhalt auswirken.
2.
Auf den Kindesunterhalt hat ein Zusammenleben mit einem neuen Partner keinerlei Einfluss, selbst wenn die Beziehung gefestigt ist.
3.
Im Ergebnis heißt das, dass Sie derzeit den vollen Trennungsunterhalt an Ihre Ehefrau zahlen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt