Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Ihre Tochter versteht den BAFöG-Bescheid falsch: Es handelt sich nicht um einen zusätzlichen Bedarf. Der Bescheid besagt nur, dass sie kein BAFöG bekommt, weil Sie bereits ausreichend Unterhalt leisten. Der Bedarf Ihrer Tochter liegt nach der Düsseldorfer Tabelle bei 491 € abzüglich hälftigem Kindergeld, also 394 €. Diesen Betrag zahlen Sie. Sollten Sie keine anderen Unterhaltsverpflichtungen haben, erhöht sich der Bedarf um eine Stufe auf 514 €, als Zahlbetrag also 417 €. Mehr steht Ihrer Tochter nicht zu, soweit sie nicht einen Mehrbedarf geltend machen kann, z. B. Schulgeld oder ähnliches.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Ihre Tochter versteht den BAFöG-Bescheid falsch: Es handelt sich nicht um einen zusätzlichen Bedarf. Der Bescheid besagt nur, dass sie kein BAFöG bekommt, weil Sie bereits ausreichend Unterhalt leisten. Der Bedarf Ihrer Tochter liegt nach der Düsseldorfer Tabelle bei 491 € abzüglich hälftigem Kindergeld, also 394 €. Diesen Betrag zahlen Sie. Sollten Sie keine anderen Unterhaltsverpflichtungen haben, erhöht sich der Bedarf um eine Stufe auf 514 €, als Zahlbetrag also 417 €. Mehr steht Ihrer Tochter nicht zu, soweit sie nicht einen Mehrbedarf geltend machen kann, z. B. Schulgeld oder ähnliches.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-