Unterhalt Null Euro?

| 26. August 2025 18:37 |
Preis: 30,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Hallo,

Ich fange einfach mal an und dann stelle ich meine frage oder fragen.

Ich habe insgesamt 6 kinder
Tochter 17
Sohn 13
Tochter 12
Sohn 5
Tochter 2

Die 17 jährige und der 13 Jährige leben bei der Mutter, die anderen bei mir und die Partnerin ist auch die mutter.

Die 17 jährige beginnt ab 02.09.2025 eine Ausbildung und verdient 1340 euro netto, mit dem kindergeld sind es 255 mehr.

Meine Ex Frau meinte nun zu meiner Tochter wenn sie 18 wird muss ich weiterhin unterhalt zahlen, ich habe aber gelesen das dann beide Eltern Bar unterhaltspflichtig sind und laut dem Online rechner ich gar keinen unterhalt zahlen muss.

Meine exfrau meinte durch das das sie in der Privatinsolvenz ist muss sie gar keinen unterhalt zahlen, also hab ich den Online rechner bei meiner Frau auf 0 euro gesetzt und bei meinem netto verdienst unbereinigt 3300 euro muss ich 0 euro zahlen.

Wie sieht es der Anwalt?
27. August 2025 | 06:48

Antwort

von


(2499)
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail: reinhard-otto-bielefeld@t-online.de
Guten Morgen,

ab Volljährigkeit (18. Geburtstag der Tochter) gilt folgende Rechtslage:

Beide Eltern sind barunterhaltspflichtig, unabhängig davon, bei wem das Kind wohnt (§ 1603 BGB).
Maßgeblich ist das gesamte bereinigte Einkommen der Eltern, anteilig nach Quoten.

Eigene Einkünfte des Kindes (Azubi-Vergütung) sind voll anzurechnen, lediglich eine ausbildungsbedingte Pauschale von 100 € bleibt frei.
Zusätzlich wird das volle Kindergeld bedarfsdeckend angerechnet.

Im konkreten Fall Ihrer Tochter ergibt sich überschlägig folgendes eigene Einkommen der Tochter:

Ausbildungsvergütung: 1.340 € netto – 100 € = 1.240 € anrechenbar.
Kindergeld: 250 € (2025-Regelsatz).
Damit stehen der Tochter bereits ca. 1.490 € monatlich zur Verfügung.

Der Bedarf nach Düsseldorfer Tabelle für volljährige Kinder im Haushalt eines Elternteils liegt bei ca. 670 € (2025). Der Bedarf der Tochter ist also voll gedeckt, sogar überdeckt. Damit besteht kein Unterhaltsanspruch mehr gegenüber den Eltern.

Eine Privatinsolvenz der Mutter ist rechtlich irrelevant, da es schlicht keinen Unterhalt mehr gibt.
Der Online-Rechner hat insoweit richtig ausgegeben, dass kein Zahlbetrag mehr geschuldet ist.

Sie schulden ab Volljährigkeit keinen Unterhalt mehr für die Tochter, da deren eigener Bedarf vollständig durch Ausbildungsvergütung + Kindergeld gedeckt ist.

Mit freundlichen Grüßen


Bewertung des Fragestellers 29. August 2025 | 00:35

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"Der Anwalt hat genau das gemacht worauf ich gewartet habe "
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Reinhard Otto »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 29. August 2025
5/5.0

Der Anwalt hat genau das gemacht worauf ich gewartet habe


ANTWORT VON

(2499)

Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail: reinhard-otto-bielefeld@t-online.de
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Baurecht