Untätigkeitsklage gegen Ausländerbehörde. Deutscher Ehemann, türkische Ehefrau

6. November 2024 09:59 |
Preis: 30,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie der Betreffzeile bereits entnehmen konnten, geht es um eine Untätigkeitsklage gegen die Ausländerbehörde, wegen Ausstellung des Aufenthaltstitel. Warum? Meine Frau möchte sich selbständig machen und mit aktueller Fiktionsbescheinigung ist das nicht möglich. Eine konkrete Antwort, wann der Titel ausgestellt wird ist nicht gegeben. Die Formulierung ist immer: Es dauert noch lange, wie lange können wir nicht sagen.

Die Situation:
Die türkische Ehefrau befindet sich seit über 2 Jahren in Deutschland. Davon hat sie ein Jahr als Au-Pair gearbeitet. Seit August 2023 sind wir verheiratet und leben in der gemeinsamen Wohnung. Aktuell beide Bürgergeldempfänger, deshalb die Frage ob eine Klage angestrengt werden kann und ob das per PKH/VKH möglich ist. 14 Monate Bearbeitungszeit, ohne Sicht auf Ende auch auf Hinblick einer möglichen, politisch verschärften Lage, sind m. E. n. nicht zumutbar.
Sofern möglich, würden Sie als Antwortender den Fall auch übernehmen und mit welcher Dauer bis zur Entscheidung muss gerechnet werden? Kann die Klage negative Auswirkung auf die Ausstellung des Titels haben?
Vielen Dank für Ihre Mühe


7. November 2024 | 11:12

Antwort

von


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Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail: reinhard-otto-bielefeld@t-online.de
Guten Tag,

die materiellrechtlichen Voraussetzungen einer Untätigkeitsklage ergeben sich aus § 75 VwGO. Das kann hier nicht abschließend geprüft werden.

Für ein solches Klageverfahren kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Sie wird bewilligt, wenn Bedürftigkeit iS von § 114 ZPO vorliegt, und wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.

Über die voraussichtliche Dauer einer solchen Klage können keine belastbaren Prognosen abgegeben werden. Es ist allgemein bekannt, dass die Gerichte derzeit sehr überlastet sind.

Die Klage kann keine negativen Auswirkungen auf den Titel haben.

Ich stehe für weitere Vertretung in dieser Sache nicht zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

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