Grundsätzlich darf eine Garage unmittelbar an die Grundstücksgrenze des Nachbarn gesetzt werden,d.h.in einem Abstand von nur 1 Meter zur Grenze.Innerhalb des sogenannten Bauwichs von drei Metern zur Grenze darf die Garage nicht mehr als 36 qm Grundfläcche haben und nicht höher als drei Meter sein.
In manchen Fällen können die Bauaufsichtsbehörden unter bestimmten,im Gesetz festgelegten Voraussetzungen Ausnahmen zulassen.Andererseits können auch weitergehende Einschränkungen für Grenzgaragen gelten.Solche Einschränkungen können vor allem in
Bebauungsplänen enthalten sein. Nachbar A sollte sich insoweit bitte bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung oder der Bauaufsichtsbehörde im Einzelnen erkundigen.
Rückseite der Garage nicht verputzt:
Es besteht kein Anspruch des A,dass B verklinkert.
Eine Verpflichtung zur Fertigstellung(= Verputzen der Garagenrückseite)kann sich hier nur aus bauordnungs-rechtlichen Vorschriften ergeben.,d.h.die Bauaufsichtsbehörde müsste gegebenenfalls insoweit einschreiten,sofern die Garage wegen etwa zu geringen Grenzabstands(Bebauungsplan s.o.)nicht ohnehin entfernt werden muss.
Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Mertens
Rechtsanwältin
Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Mertens
Rechtsanwältin
Hallo Frau Mertens,
Ich bedanke mich für die schnelle Antwort.
Allerdings beantworten Sie meine Frage nach der Garagenrückseite mit einer "kann" Formulierung, deshalb meine eindeutige Nachfrage:
Besteht die Verpflichtung des Nachbarn B, die Garagenrückseite zu verputzen, nach den niedersächsischen Bauordnungsvorschriften, oder nicht ?
Vielleicht können Sie mir die einschlägige Vorschrift nennen.
Sehr geehrter Fragesteller,
§ 53 der Bauordnung Niedersachens normiert(auszugsweise):
" Bauliche Anlagen(ist Garage) sind..u.a. in der Farbe so durchzubilden,dass sie weder verunstaltet wirken noch das bestehende Straßen-Orts-und Landschaftsbild verunstalten".
Eine nicht verputzte Garagenrückwand wirkt verunstaltet.
Sie ist deshalb nach der vorzitierten Vorschrift zu verputzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Mertens
Rechtsanwältin