Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Kann sie mich so im Regen stehen lassen oder muss die mich kündigen wenn sie die praxis verkauft?
Ungeachtet medizinrechtlicher Fragestellungen des Überganges eines Kassenarztsitzes besteht hier eine arbeitsrechtliche Problematik.
Wenn ein Betrieb verkauft wird, dann gilt nach § 613 a BGB im Rahmen des Betriebsüberganges, dass der Erwerber die bestehenden Beschäftigungsverhältnisse übernehmen muss.
Anders sähe es aus, wenn Ihre Chefin die Praxis einfacht schließt ohne Rechtsnachfolger. Dann endet das Arbeitsverhältnis auch ohne Kündigung durch Betriebsaufgabe.
Ich hoffe, das war die Frage Ihres Textes.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Kann sie mich so im Regen stehen lassen oder muss die mich kündigen wenn sie die praxis verkauft?
Ungeachtet medizinrechtlicher Fragestellungen des Überganges eines Kassenarztsitzes besteht hier eine arbeitsrechtliche Problematik.
Wenn ein Betrieb verkauft wird, dann gilt nach § 613 a BGB im Rahmen des Betriebsüberganges, dass der Erwerber die bestehenden Beschäftigungsverhältnisse übernehmen muss.
Anders sähe es aus, wenn Ihre Chefin die Praxis einfacht schließt ohne Rechtsnachfolger. Dann endet das Arbeitsverhältnis auch ohne Kündigung durch Betriebsaufgabe.
Ich hoffe, das war die Frage Ihres Textes.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen