Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Hier kommt es ganz darauf an, was in Ihrem Vertrag geregelt ist. In der Regel ist in diesem Vertrag geregelt, dass die TV-Gesellschaft zum Schutz vor Missbrauch den Hausanschluss besichtigen und ggf. nicht vertraglich mitverwendete Anschlüße verblomben darf. Da Ihr Vertrag mir nicht bekannt ist, müssen Sie in diesem nach einer solchen Regelung suchen. Problematisch sind auch hier die Eigentumsverhältnisse. Der Hausanschluss könnte im Eigentum von t-Com stehen, so dass nur mit Genehmigung von der t-com eine Veränderung vorgenommen werden darf.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diplom - Jurist, LL.M. Sebastian Scharrer, Rechtsanwalt
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Hier kommt es ganz darauf an, was in Ihrem Vertrag geregelt ist. In der Regel ist in diesem Vertrag geregelt, dass die TV-Gesellschaft zum Schutz vor Missbrauch den Hausanschluss besichtigen und ggf. nicht vertraglich mitverwendete Anschlüße verblomben darf. Da Ihr Vertrag mir nicht bekannt ist, müssen Sie in diesem nach einer solchen Regelung suchen. Problematisch sind auch hier die Eigentumsverhältnisse. Der Hausanschluss könnte im Eigentum von t-Com stehen, so dass nur mit Genehmigung von der t-com eine Veränderung vorgenommen werden darf.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diplom - Jurist, LL.M. Sebastian Scharrer, Rechtsanwalt