27. August 2008
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18:04
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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nach der anzuwendenen Düsseldorfer Tabelle wird auch die Unfallrente dem anrechenbaren Einkommen angerechnet.
Allerdings werden in Ihrem Fall dann auch die tatsächlichen Mehraufwendungen im Gegenzug berechnet werden, d.h. die konkreten Mehrkosten für Krankenpflege, Medikamente, Hilfsmittel etc. werden davon wieder abgezogen, so dass Ihre Frau sicherlich nicht 50% der Unfallrente erhalten wird.
Ihr Einwand, dass dann Ihre Bedürftigkeit vorrangig zu beachten ist, ist daher richtig, zumal dann auch noch von den Gerichten im Rahmen der Billigkeitsprüfung gewisse Abstriche gemacht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle