27. Februar 2019
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15:06
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Saeger
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die Berechnung des Arbeitgebers ist falsch, weil der Berechnungszeitraum falsch gewählt wurde.
Ein Urlaubstag hat den "Wert" eines normalen Arbeitstages hochgerechnet auf 3 Monate im Quartal. Also Gehalt X 3 : 13 Wochen : 5 Arbeitstage = Wert Urlaubstag = hier 175,38 €.
Beachten Sie bitte, dass ein Arbeits- oder Tarifvertrag Ausschlussfristen zur rechtzeitigen Geltendmachung enthalten kann.
Über eine Bewertung mit 5,0 freue ich mich.
Mit freundlichen Grüßen
D. Saeger
- Rechtsanwalt -