Unbezahlter Urlaub / Abzug Monat Februar

27. Februar 2019 12:54 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hoffe Sie können mir bei folgender Angelegenheit weiter helfen.

Ich habe am 21. & 22.02.2019 unbezahlten Urlaub genommen um einer Dozententätigkeit nachzugehen. Das war selbstverständlich mit meinem Arbeitgeber abgesprochen.

Mein Bruttogehalt beträgt 3.800,- €

das Steuerbüro meines Arbeitgebers rechnet die unbezahlte Freistellung wie folgt.

Bruttogehalt x geleistete Kalendertage / 30

In Zahlen:
3800 x 26 / 30 = 3.293,33 €

Nach meiner Auffassung wurden mir in dieser Rechnung keine 2, sondern 4 Tage abgezogen.
nach der Logik des Steuerbüros könnte ich ja in den Monaten mit 31 Kalendertagen grundsätzlichen 1 Tag Sonderurlaub nehmen ohne einen finanziellen Nachteil zu haben.

Ist der Formelansatz des Steuerbüros tatsächlich richtig? Wenn nein, was stimmt?

Danke vorab.
Freundliche Grüße
Benjamin Allgaier

27. Februar 2019 | 15:06

Antwort

von


(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
E-Mail: danielsaeger@t-online.de
Sehr geehrter Fragensteller,

die Berechnung des Arbeitgebers ist falsch, weil der Berechnungszeitraum falsch gewählt wurde.
Ein Urlaubstag hat den "Wert" eines normalen Arbeitstages hochgerechnet auf 3 Monate im Quartal. Also Gehalt X 3 : 13 Wochen : 5 Arbeitstage = Wert Urlaubstag = hier 175,38 €.

Beachten Sie bitte, dass ein Arbeits- oder Tarifvertrag Ausschlussfristen zur rechtzeitigen Geltendmachung enthalten kann.

Über eine Bewertung mit 5,0 freue ich mich.

Mit freundlichen Grüßen
D. Saeger
- Rechtsanwalt -


ANTWORT VON

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