Unberechtigte Telekom Forderung / Mahnbescheid / Widerspruch / Abtretung

| 1. November 2015 14:50 |
Preis: 48€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Inkasso, Mahnungen


Zusammenfassung

Mahnverfahren und streitiges Verfahren

Sehr geehrte Anwältin/sehr geehrter Anwalt,

ich habe im April 2012 einen Mahnbescheid durch das Amtsgericht Euskirchen erhalten. Beim Mahnbescheid handelt es sich um eine angeblich offene Telekom-Forderung vom 07.07.2013 über 1381,72 Euro plus Zinsen, Gerichtskosten, etc. insgesamt 1703,94 Euro.

Mit der Eintreibung der angeblichen Forderung wurde von der Telekom die EOS SA Forderungsmanagement beauftragt.

Ich habe aber niemals einen Vertrag mit der Telekom geschlossen. Im Jahr 2013 war ich als Au pair bei einer Gastfamilie in Reichertsheim angestellt. Zu dem Zeitpunkt, an dem die Forderung angeblich entstanden sein soll, war ich allerdings schon wieder in Georgien (Abreise: März 2013) und reiste erst wieder im August 2013 in die EU ein und zwar nach Österreich, wo ich wieder als Au-pair arbeitete.

Mithilfe einer Bekannten, rief ich im Callcenter von EOS an, um dort zu fragen, um welche Art von Forderung es sich handelt. Der erste Sachbearbeiter sagte mir, dass es sich um ein subventioniertes Handy handelte. Aber ich habe nie ein subventionertes Handy besessen. Deshalb riefen wir noch ein zweites Mal beim Callcenter an. Die zweite Dame sagte uns, dass es sich um einen Festnetzanschluss handelte. Aber ich hatte natürlich auch nie einen eigenen Festnetzanschluss. Auf meine Bitte hin, dass man uns Vertrag und Rechnung zusenden möge, hieß es "damit machen Sie es nur noch schlimmer" und "wir würden auch Ratenzahlung akzeptieren".

Nach dem Telefonat schrieben wir (am 24.04.15) eine E-Mail an EOS, mit der nachdrücklichen Aufforderung, uns umgehend Vertrag und Rechnungen zukommen zu lassen. Beides habe ich allerdings nie erhalten.

Selbstverständlich legte ich beim Amtsgericht Euskirchen fristgerecht Widerspruch ein.

Da ich seitdem nichts mehr gehört habe, bin ich davon ausgegangen, dass sich das Thema erledigt hat.

Nun habe ich leider erneut ein Schreiben vom Amtsgericht erhalten, dass die Abgabe des Verfahrens an das Amtsgericht Mühldorf stattgefunden hat.

Wie ist das weitere Vorgehen?

Ich arbeite derzeit im Bundesfreiwilligendienst und kann mir keinen teuren Anwalt leisten.

Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Das weitere Vorgehen ist, dass das Amtsgericht über die Frage, ob Sie dem Telekom was schulden entscheiden wird. Sie schreiben, dass das Schreiben vom Amtsgericht Mühldorf kommt, allerdings sehe ich, dass Sie in einer anderen Stadt wohnen. Für Sie wäre daher evtl. besser, wenn das Amtsgericht an Ihrem Wohnort entscheidet. Dafür müssen Sie dem Amtsgericht Mühldorf schreiben, dass Sie die Verweisung an das Amtsgerichts M beantragen. Dadurch sparen Sie die Reisekosten zum Termin. Außerdem sollen Sie Einwände gegen die Forderung erheben, so wie Sie geschrieben haben. Einen Anwalt brauchen Sie nicht. Das Amtsgericht wird dann klären, ob der Anspruch besteht oder nicht.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller 1. November 2015 | 15:23

Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Wäre die EOS nicht verpflichtet gewesen, mir die angeblich vorhandenen Rechnungen/Verträge zur Verfügung zu stellen? Kann ich diese einfordern?

Herzlichen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. November 2015 | 15:39

Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage. Die EOS betreibt als Inkassounternehmen ein „Massengeschäft". Damit meine ich, dass es fast aussichtlos ist, mit denen ein aufklärendes Gespräch zu führen. Eine Verpflichtung zur Vorlage eines Vertrages seitens Gläubigers gibt es nicht. Denn der Gläubiger geht dann das Prozessrisiko ein, wenn er beim Gericht den Vertrag nicht vorlegen kann (weil ein solcher nicht existiert) und seine Forderung deswegen abgewiesen wird. Zur Vorlage der Rechnung ist der Gläubiger doch verpflichtet, allerdings wird er behaupten, die Rechnung habe man Ihnen geschickt (nicht auf tel. Nachfrage, sondern davor). Sie können das gerne bestreiten. Er muss das dann beweisen.
Ich verstehe Ihre Frage:
„war die EOS nicht verpflichtet gewesen, mir die angeblich vorhandenen Rechnungen/Verträge zur Verfügung zu stellen?" insoweit, dass Sie meinen …nach dem Telefonat mit EOS. Die Antwort lautet:
nein.
Diese Problematik ist aber jetzt nicht (mehr) relevant. Denn wenn Sie an das Amtsgericht das schreiben, was Sie in Ihrer Frage hier formuliert haben, ist das völlig ausreichend: sie haben nie einen Vertrag mit Telekom. Dann wir die EOS die Beweise nachreichen müssen (Verträge, Rechnungen), die den Gegenteil bestätigen sollen.
Freundliche Grüße aus München
Zelinskij

Bewertung des Fragestellers 1. November 2015 | 15:54

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?