Unauthorisierte Rechnung und Personendaten löschen lassen?

| 27. Juni 2020 13:40 |
Preis: 48,00 € |

Datenschutzrecht


Beantwortet von

Sehr geerte Damen und Herren,

meine Frau und ich mussten gerade eben feststellen, dass unser 16-jähriger Sohn gestern Nacht MEIN Paypal-Konto dazu benutzt hat, ohne unser Wissen und natürlich auch ohne unser Einverständnis eine Bestellung von über 400€ in einem Shop für Marihuana-Zubehör aufzugeben.

Wir möchten nun natürlich nicht nur die Bestellung an sich stornieren, sondern bestehen auch darauf, dass unsere Personendaten (mein Sohn hat unter meinem Namen bestellt) gelöscht werden, da wir auf keinen Fall mit Marihuana in Verbindung gebracht werden möchten und auch schon einige Horrorgeschichten von Hausdurchsuchungen nach Bestellungen in solchen Shops gehört haben.

Wie können wir erreichen, dass die Personendaten gelöscht und die dazugehörige Rechnung (da auf dieser auch unsere Daten stehen) vernichtet wird? Darf der Shop die Rechnung überhaupt vernichten oder müssen wir nun damit leben, dass unsere Daten dort auf ewig gespeichert sind?

Falls es etwas ändert: die Bestellung wurde bis jetzt wahrscheinlich weder verschickt noch bearbeitet (lediglich automatisch generierte Rechnung erhalten) und wir werden nach dem Wochenende sofort in der Früh noch mal dort anrufen.

Einsatz editiert am 27.06.2020 14:56:35
27. Juni 2020 | 15:30

Antwort

von


(2250)
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail: kanzlei@sonja-stadler.de
Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Es sind mehrere Aspekte zu beachten. Zunächst einmal verfügt der Onlineshop über Ihre Daten und Paypal hat Daten zu dieser Transaktion. Zum anderen hat Ihr Sohn falsche Daten beim Vertragsschluss in diesem Shop angegeben. Sowohl bei Paypal, aber eben auch beim Onlienshop selbst, wird Ihre IP-Adresse gespeichert worden sein.

Selbst wenn Sie nun, ohne auf die Identitätstäuschung durch Ihren Sohn hinzuweisen, dem Shop mitteilen, dass die Bestellung nicht von Ihnen kam oder dass die Bestellung storniert werden soll, so wird doch zu dieser Transaktion seitens des Onlinehändlers eine Rechtsgrundlage bestehen weiterhin Ihre Daten zu speichern.

Dabei ergibt sich aber aus Ihrer Sicht folgendes Dilemma: Der Onlineshop hat aus Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO wahrscheinlich ein berechtigtes Interesse daran den Vorgang und auch dessen Stornierung zu archivieren. Alleine um sich später nicht z.B. Ansprüchen wegen Nichterfüllung des ursprünglichen Vertrages ausgesetzt zu sehen.

In Ihrem Fall ist nun sehr wahrscheinlich nie ein wirksamer Vertrag zustande gekommen.

Deshalb käme es grundsätzlich in Betracht die Löschung der Daten zu verlangen, da diese nach Maßgabe von Art. 17 Abs. 1 d) unrechtmäßig, d.h. ohne wirksame Rechtsgrundlage verarbeitet worden sind.

Wenn Sie sich darauf berufen, dann wird allerdings offengelegt werden müssen, dass Ihre Sohn bei Vertragsabschluss über seine Identität getäuscht hat.

Deshalb empfehle ich Ihnen folgende Vorgehensweise:

Sie sollten den Vertrag im Rahmen der Möglichkeiten des Fernabsatzrechts einfach widerrufen. Dabei empfehle ich Ihnen weder auf die Identitätstäuschung noch auf sonstige Bedenken hinzuweisen. Anderenfalls generieren Sie nur weitere Daten, die dann aus verschiedensten Gründen gespeichert werden könnten.

Ich würde insbesondere auch empfehlen das (zunächst) ausschließlich auf Basis des Vertragsverhältnisses mit dem Onlineshop durchzuführen. Eine Stornierung der Paypal-Zahlung bzw. die Eröffnung eines Paypal-Falles wegen Missbrauchs der Daten sollten Sie ebenfalls unbedingt vermeiden um keine weiteren "Datenspuren" zu legen. [i]Also der Vorgang sollte einfach storniert werden als hätten Sie ein Paar Schuhe versehentlich in der falschen Farbe bestellt.[/i]

Bezüglich des Risikos einer Hausdurchsuchung: das besteht nur, wenn es ausreichend Anhaltspunkte dafür gibt, dass Ihr Sohn in eine Straftat verwickelt ist und eine Rechtsgrundlage für eine Hausdurchsuchung vorliegt. Alleine eine Bestellung bei einem solchen Onlineshop ist dafür sicherlich nicht ausreichend. Zumal die Ermittlungsbehörden auch die Geschäftsdaten eines solchen Onlineshops nicht ohne weitere hinzutretende Gründe zur Verfügung haben. Nach Ihren Angaben gehe ich außerdem auch davon aus, dass nichts bestellt worden ist, was illegal ist.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 27. Juni 2020 | 17:27

Sehr geehrte Frau Stadler,

vielen Dank für Ihre Hilfe! Mir stellt sich nun allerdings noch die Frage, ob ich lediglich die Löschung der personenbezogenen Daten, die der Shop in seiner Kundendatenbank eingetragen hat, oder auch auf die Vernichtung der Rechnung verlangen kann. Und falls ich nicht auf die Vernichtung der Rechnung bestehen kann, weil der Shop diese für das Finanzamt benötigt, kann ich dann zumindest verlangen, dass mein Name und meine Adresse auf der Rechnung unkenntlich gemacht werden?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 27. Juni 2020 | 17:37

Sehr geehrter Fragesteller,

Gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage.

Auf Grundlage von <a href="http://dejure.org/gesetze/DSGVO/17.html" target="_blank" class="djo_link" title="Art. 17 DSGVO: Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden")">Art. 17 Abs. 1 d) DSGVO</a> könnten Sie sehr wahrscheinlich verlangen, dass die Daten vollständig gelöscht werden. Streng genommen steht dem Onlineshop dann nicht mal ein Recht zu lediglich eine Unkenntlichmachung vorzunehmen.

Dazu müssten Sie aber darlegen, warum es keine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten gibt. Dazu wäre es erforderlich offen zu legen, dass diese Daten missbräuchlich durch Ihren Sohn angegeben worden sind. Damit wäre aber auch ein (versuchter) Betrug Ihres Sohnes zu Lasten des Onlineshops offengelegt worden und eine Strafanzeige könnte eine nicht ganz unwahrscheinliche Folge sein.

Da Sie in der Kommunikation mit dem Onlineshop das alles darlegen würden, würde sehr wahrscheinlich zumindest das durch den Onlineshop dauerhaft dokumentiert werden können.

Deshalb halte ich es im Ergebnis für die datensparsamste Lösung - und auch diejenige mit dem geringsten strafrechtlichen Folgerisiko für Ihre Familie - die Bestellung im Rahmen des Widerrufsrechts zu widerrufen.

Wie bereits in meiner Ausgangsantwort ausgeführt: es ist sehr unwahrscheinlich, dass die Ermittlungsbehörden Kenntnis über die (stornierte) Bestellung erlangen und infolgedessen eine Hausdurchsuchung erfolgt, insbesondere weil auch die Hausdurchsuchung weitere rechtliche Voraussetzungen hat als eine (legale) Bestellung von Utensilien im Internet.

Bezüglich der "Datenspur", die Sie generieren wird ein Löschgesuch auf jeden Fall mehr Aufsehen erregen als ein reiner Widerruf der Bestellung.

Es tut mir leid, dass ich keine günstigere Einschätzung für Sie habe.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 29. Juni 2020 | 13:01

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