12. März 2023
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20:08
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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auch Ihr Arbeitgeber kann einen Umzug untersagen und hat darauf auch keinen Einfluss.
Da aber das Arbeitsverhältnis noch besteht, müssen Sie dem Arbeitgeber den Umzug auch mitteilen.
Grundsätzlich kann Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristgerecht kündigen. Diese Möglichkeit ist losgelöst von einem Umzug.
Sie müssen dem Arbeitgeber aber mitteilen, wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle