Umzug trotz Krankengeld

12. März 2023 18:53 |
Preis: 51,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Ich bin seit knapp 1 Jahr krank geschrieben und aus der Reha krank entlassen. Ich möchte nun in ein anderes Bundesland ziehen. Alles ist geklärt, also Arzt und Krankenkasse. Auch der Rentenstelle habe ich eine neue Adresse mitgeteilt, da ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt habe. Meine Frage ist, ob es Probleme gibt mit dem Arbeitgeber. Ich werde nicht wieder arbeiten gehen können in dieser Firma, muss aber noch ausgesteuert werden. Muss ich dem Arbeitgeber darüber informieren?
12. März 2023 | 20:08

Antwort

von


(2982)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrte Ratsuchende,

auch Ihr Arbeitgeber kann einen Umzug untersagen und hat darauf auch keinen Einfluss.

Da aber das Arbeitsverhältnis noch besteht, müssen Sie dem Arbeitgeber den Umzug auch mitteilen.

Grundsätzlich kann Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristgerecht kündigen. Diese Möglichkeit ist losgelöst von einem Umzug.

Sie müssen dem Arbeitgeber aber mitteilen, wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

(2982)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Sozialrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...