Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.
Mit dem Umzug nach Deutschland sind Sie hier wieder unbeschränkt steuerpflichtig mit Ihrem "Welteinkommen", das Sie im Jahr 2008 erzielt haben.
Sie geben dann hier eine Einkommensteuererklärung ab und geben die Einkünfte aus USA dann aus auch ausländische Einkünfte an.
Dabei ist die Höhe der Einkünfte nach deutschen steuerlichen Vorschriften zu ermitteln und nicht allein der Bruttobetrag aus der amerikanischen Steuererklärung.
Der in der deutschen Steuererklärung anzusetzende Betrag ist hier nicht der vollen Besteuerung zu unterwerfen sondern wird nur im Rahmen der Ermittlung des Steuertarifs berücksichtigt. Dabei wird dann der Betrag, der in Deutschland zu versteuern ist um die Einkünfte aus USA erhöht und der Steuersatz auf diesen höheren Betrag ermittelt. Dieser Steuersatz wird dann auf den Betrag angewendet, der allein in Deutschland verdient wurde. Unter Berücksichtigung eventueller Werbungskosten wie Umzugskosten etc. kann es dazu führen, dass trotz höherer ausländischer Einkünfte hier keine oder nur eine geringe Steuer anfällt.
Ich stehe Ihnen für eine weitere Beratung gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.
Mit dem Umzug nach Deutschland sind Sie hier wieder unbeschränkt steuerpflichtig mit Ihrem "Welteinkommen", das Sie im Jahr 2008 erzielt haben.
Sie geben dann hier eine Einkommensteuererklärung ab und geben die Einkünfte aus USA dann aus auch ausländische Einkünfte an.
Dabei ist die Höhe der Einkünfte nach deutschen steuerlichen Vorschriften zu ermitteln und nicht allein der Bruttobetrag aus der amerikanischen Steuererklärung.
Der in der deutschen Steuererklärung anzusetzende Betrag ist hier nicht der vollen Besteuerung zu unterwerfen sondern wird nur im Rahmen der Ermittlung des Steuertarifs berücksichtigt. Dabei wird dann der Betrag, der in Deutschland zu versteuern ist um die Einkünfte aus USA erhöht und der Steuersatz auf diesen höheren Betrag ermittelt. Dieser Steuersatz wird dann auf den Betrag angewendet, der allein in Deutschland verdient wurde. Unter Berücksichtigung eventueller Werbungskosten wie Umzugskosten etc. kann es dazu führen, dass trotz höherer ausländischer Einkünfte hier keine oder nur eine geringe Steuer anfällt.
Ich stehe Ihnen für eine weitere Beratung gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin