Umzug mit Umzugsunternehmen, verschwundener Karton, Schadensregulierung

8. Oktober 2004 12:23 |
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Schadensersatz


Zur Sachlage: Ende Juni bin ich mit einem Umzugsunternehmen umgezogen. Die Moebel und Kartons wurden an einem Samstag abgeholt, anschliessend wurden noch die Moebel und Kartons einer anderen Wohnung dazugeladen. Am Montag morgen wurden meine Sachen in der neuen Wohnung abgeliefert. Am Abend stellte ich dann fest, dass ein Karton fehlte, kein typischer Umzugskarton, sondern ein kleinerer. Inhalt: rund 60 CDs, was aber von aussen nicht unbedingt ersichtlich war.

Am naechsten morgen rief ich das Umzugsunternehmen an, um dieses Fehlen zu melden. Mir wurde gesagt, dass muesse ich schriftlich machen. Auf Nachfrage bekam ich dann die Aussage ich haette dazu drei Wochen Zeit. An diese Frist habe ich mich auch gehalten.

Trotz mehrfacher Nachfrage geschah zunaechst gar nichts, bis Anfang September das Umzugsunternehmen die Sache an seinen Versicherer weitergegeben hat. Dieser hat sich dann bei mir gemeldet mit der Aussage ich koenne das Umzugsunternehmen nicht haftbar machen. Auf Grund Paragraph 451f HGB haette ich spaetestens einen Tag nach Empfang der Sachen den Verlust schriftlich melden muessen. Vom Umzugsunternehmen selber hatte ich ja aber eine andere Aussage bekommen.

Ausserdem verweist der Versicherer auf das von mir unterschriebene Haftungs-Zertifikat. Aber nochmal: Das Umzugsunternehmen selber hat mir ja telefonisch eine andere Frist genannt. Mittlerweile wird aber bestritten, dass ich ueberhaupt angerufen haette, aber das kann ich anhand der Telefonrechnung beweisen.

Meine Frage: Das Haftungs-Zertifikat habe ich nunmal unterschrieben, und da steht die Frist von einem Tag drin. Gibt es aber eventuell eine andere Moeglichkeit an das Umzugsunternehmen ranzukommen? Bringt mich eine Anzeige wegen Diebstahls weiter oder kann ich das Umzugsunternehmen wegen bewusster Falschaussage anzeigen?

Danke
Leider kann ich Ihnen hier nicht viel Hoffnung machen. Für das Transportgewerbe bestehen hier gesetzliche Sonderbedingungen, die von Ihnen - aus welchen Gründen auch immer - nicht eingehalten wurden. Mit der nicht fristgerechten Meldung ist Ihr Anspruch untergegangen.

Bleibt noch die Frage einer Haftung des Unternehmens wegen der falschen Auskunft, allerdings dürfte es für Sie hier nahezu unmöglich sein, zu beweisen, daß Ihnen in dem Telefonat eine falsche Fristauskunft gegeben wurde.

Was Ihnen natürlich verbleibt, ist ein Anspruch gegen den "Dieb", allerdings müßte der Ihnen dazu erst einmal bekannt sein.

Mit freundlichen Grüßen
Udo Meisen
Rechtsanwalt
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