Leider kann ich Ihnen hier nicht viel Hoffnung machen. Für das Transportgewerbe bestehen hier gesetzliche Sonderbedingungen, die von Ihnen - aus welchen Gründen auch immer - nicht eingehalten wurden. Mit der nicht fristgerechten Meldung ist Ihr Anspruch untergegangen.
Bleibt noch die Frage einer Haftung des Unternehmens wegen der falschen Auskunft, allerdings dürfte es für Sie hier nahezu unmöglich sein, zu beweisen, daß Ihnen in dem Telefonat eine falsche Fristauskunft gegeben wurde.
Was Ihnen natürlich verbleibt, ist ein Anspruch gegen den "Dieb", allerdings müßte der Ihnen dazu erst einmal bekannt sein.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Meisen
Rechtsanwalt
Bleibt noch die Frage einer Haftung des Unternehmens wegen der falschen Auskunft, allerdings dürfte es für Sie hier nahezu unmöglich sein, zu beweisen, daß Ihnen in dem Telefonat eine falsche Fristauskunft gegeben wurde.
Was Ihnen natürlich verbleibt, ist ein Anspruch gegen den "Dieb", allerdings müßte der Ihnen dazu erst einmal bekannt sein.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Meisen
Rechtsanwalt