18. Dezember 2006
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10:12
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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da die Umschreibung hier offenbar erfolgen soll, um den Zugriff der Gläubiger zu verhindern, wird es Ihrem Fraund nicht viel nützen.
Selbst wenn die Umschreibung (Dauer bis zu sechs Monaten) noch erfolgen sollte, könnte ein Gläubiger diese Umschreibung anfechten.
Daher sollten die Kosten für die Umschreibung lieber gespart und ggfs. für einen Vergleich mit den Gläubiger genutzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle