Umschreibung Eigentumswohnung

18. Dezember 2006 09:57 |
Preis: 30€ Historischer Preis
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Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Hallo,
hier meine Frage:

mein Freund besitzt eine Eigentumswohnung (noch nicht ganz abbezahlt). Er ist nun in finanziellen Schwierigkeiten, der Gerichtsvollzieher hat sich angekündigt. Er möchte die Wohnung nun auf mich oder seinen Bruder umschreiben lassen, oder durch eine Schenkung einen Eigentumswechsel vollziehen lassen.
Was wäre besser? Umschreibung oder Schenkung? Oder gibt es sonst eine andere Lösung ?
Geht das überhaupt recht zeitnah ?

mfg
18. Dezember 2006 | 10:12

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrte Ratsuchende,


da die Umschreibung hier offenbar erfolgen soll, um den Zugriff der Gläubiger zu verhindern, wird es Ihrem Fraund nicht viel nützen.

Selbst wenn die Umschreibung (Dauer bis zu sechs Monaten) noch erfolgen sollte, könnte ein Gläubiger diese Umschreibung anfechten.

Daher sollten die Kosten für die Umschreibung lieber gespart und ggfs. für einen Vergleich mit den Gläubiger genutzt werden.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


ANTWORT VON

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