Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Da Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs der irischen Fahrerlaubnis Ihren Wohnsitz in Irland hatten, haben Sie das sog. Wohnsitzerfordernis erfüllt und eine wirksame Fahrerlaubnis erworben.
Nach einem Urteil des EuGH vom 6.4.2006 -C-227/05- besteht eine generelle Pflicht zur Anerkennung einer nach Ablauf einer Sperrfrist im EU-Ausland wirksam erworbenen Fahrerlaubnis; die Anerkennung darf nicht deshalb versagt werden, weil sich ihr Inhaber nicht der im Inland erforderlichen Fahreignungsprüfung unterzogen hat.
Vor diesem Hintergrund zu Ihren Fragen:
1. Gültigkeit der irischen Fahrerlaubnis in Deutschland?
Die Fahrerlaubnis ist in Deutschland gültig. Wenn Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz länger als 6 Monate in Deutschland haben, müssen Sie die Fahrerlaubnis jedoch umschreiben lassen.
2.
Umschreibung der Fahrerlaubnis in einen deutschen Führerschein
Besteht hier ein Risiko der völligen Aberkennung bzw. der Untersagung in Deutschland?
Muss die MPU nachgeholt werden?
Wie oben dargelegt muss die Fahrerlaubnis anerkannt werden. Eine Aberkennung oder Untersagung ist nicht zulässig. Eine MPU kann nicht verlangt werden.
3.
Falls Deutschland lt. EUGH rechtlich umschreiben müsste, aber trotzdem die Fahrerlaubnis aberkennt
- Würde eine Verkehrs-RS-Versicherung ein Verfahren gegen die Straßenverkehrsbehörde tragen?
- Darf der irische Führerschein eingezogen werden oder für Deutschland ungültig gestempelt werden, oder "lediglich" der deutsche FS verwehrt werden und der irische Führerschein behält bis zum Ablauf seine Gültigkeit(auch in Deutschland)?
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung umfasst im Allgemeinen auch Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen (§ 2 g ARB). Ob Sie dies versichert haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen oder durch eine Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung klären.
Solange die irische Fahrerlaubnis gilt, dürfen Sie damit jedenfalls in IRLAND ein Kfz führen. Der irische Führerschein darf nicht eingezogen oder ungültig gestempelt werden. Um in DEUTSCHLAND für länger als 6 Monate eine gültige Fahrerlaubnis zu erlangen müssen Sie die irische Fahrerlaubnis UMSCHREIBEN lassen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Moosmann, Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Moosmann,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Eine Umschreibung des Führerschein innerhalb von 6 Monaten ist meiner Ansicht bei EU/EWR nicht erforderlich. Hier müsste § 28 der Fahrerlaubnis-Verordnung greifen: Führerscheine aus EU- oder EWR-Mitgliedsstaaten werden in Deutschland unbeschränkt anerkannt und brauchen, auch bei Wohnsitzbegründung in Deutschland, nicht umgeschrieben werden.
Meine Nachfrage bezieht sich aber eher auf eine MPU. Besteht hier definitiv nicht die Möglichkeit, dass das Straßenverkehrsamt aufgrund der Eintragung im Verkehrszentralregister s.o. eine MPU anordnet?
Können Sie mir hierzu eventuelle Rechtsvorschriften liefen. Da ich beruflich im Vertrieb tätig bin, muss ich vor der Umschreibung 100%-ig auf der sicheren Seite sein.
Ich möchte mich nochmals bedanken!
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage.
1.
Sie haben natürlich Recht. Da es sich um eine Fahrerlaubnis aus einem EU-Staat handelt, ist diese nach einer Wohnsitzverlegung nach Deutschland uneingeschränkt gültig und muss nicht innerhalb von 6 Monaten umgeschrieben werden. Ich bitte, mein Versehen zu entschuldigen.
2.
Nach Ihren Angaben ist Ihre irische Fahrerlaubnis jedoch nur 10 Jahre gültig.
Wie Sie richtig vermuten wird eine Verlängerung dieser Fahrerlaubnis nicht möglich sein, wenn Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland beibehalten.
Sie werden daher rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer der irischen Fahrerlaubnis einen Antrag auf Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis stellen müssen.
Die Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedsstaat der EU ist in § 30 FeV geregelt. Danach bestehen für solche Antragsteller zwar gewisse Erleichterungen, insbesonder ist keine Fahrausbildung und keine Fahrerlaubnisprüfung erforderlich.
Die Anwendbarkeit der Bestimmung über die Anordnung einer PMU zur Klärung von Eignungszweifeln (§ 11 Abs. 3 FeV) ist jedoch nicht ausgeschlossen.
3.
Nach Ihren Angaben ist im Verkehrszentralregister (nur) die Versagung der Fahrerlaubnis eingetragen.
Diese Eintragung kann Ihnen vorgehalten werden, solange die Eintragung nicht getilgt ist (§ 29 Abs. 8 StVG).
Die Tilgungsfrist beträgt bei einer Versagung der Fahrerlaubnis 10 Jahre (§ 29 Abs. 1 Nr. 3 StVG).
Nach § 29 Abs. 5 StVG beginnt die Tilgungsfrist erst 5 Jahre nach der beschwerenden Entscheidung (Versagung der Fahrerlaubnis). Die Frist beträgt daher insgesamt 15 Jahre (5 Jahre + 10 Jahre).
Die Tilgungsfrist wird bis zum Ende der Geltungsdauer Ihrer irischen Fahrerlaubnis wohl noch nicht abgelaufen sein, sodass die Eintragung im Verkehrszentralregister Ihnen zu diesem Zeitpunkt noch vorgehalten werden können wird.
Sie können somit leider nicht sicher sein, dass keine MPU angeordnet werden wird.
Ich bedauere, Ihnen keine günstigerere Nachricht geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Moosmann