Antwort
vonRechtsanwältin Karin Plewe
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Ihr Mann hat als leiblicher Vater des Kindes grundsätzlich ein Umgangsrecht. Dieses Recht bringt ihm allerdings wenig, wenn er den Aufenthaltsort von Mutter und Kind nicht kennt und wenn deshalb auch keine Schriftstücke über das Gericht zugestellt werden können, so dass auch das gerichtliche Umgangsverfahren nicht betrieben werden kann.
Vorrangig wäre deshalb der Aufenthaltsort herauszufinden. Hierzu haben Sie einige Angaben, z.B. die letzte bekannte Anschrift, die Postfachanschrift, die email-Adresse und schließlich auch das Bankkonto in Deutschland.
Ihr Mann kann versuchen, Mutter und Kind über eine Vermisstenanzeige ausfindig machen zu lassen, wenn er ernsthaft Angst um das Leben des Kindes hat. Es gibt auch die Möglichkeit, einen Privatdetektiv einzuschalten, was allerdings sehr kostenintensiv wäre.
Da das Umgangsrecht völlig unabhängig vom Unterhaltsrecht ist, muss Ihr Mann weiterhin den Unterhalt für das Kind zahlen.
Die vermutlich einzig wirkungsvolle Methode, die Mutter zu einer Reaktion zu veranlassen, bestünde wohl darin, die Unterhaltszahlungen vorläufig zu stoppen. Dies möchte ich Ihnen jedoch nicht raten, da es rechtlich problematisch ist und da Ihr Mann dann der Zwangsvollstreckung ausgesetzt wäre, wenn die Frau über einen vollstreckbaren Titel verfügt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung geben.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Plewe
Rechtsanwältin
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Rechtsanwältin Karin Plewe
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht
Hallo,
ich denke das eine Vermisstenanzeige in Deutschland wohl wenig Sinn machen wird.Gibt es die Möglichkeit eine Vermisstenanzeige in Canada auf zu geben?Wenn ja wo kann man so etwas machen,oder an wen kann man sich da wenden?Kann man ein Umgangsrecht auch in Canada durch setzten,so dass er wenigstens seine Tochter in den Ferien sehen kann?
Vielen Dank
Sehr geehrte Fragestellerin,
es gibt sicher die Möglichkeit, eine Anzeige bei der Polizei in Kanada zu erstatten. Aufgrund der Postfachanschrift haben Sie möglicherweise einen Anhaltspunkt, in welcher Region sich die beiden zuletzt aufgehalten haben könnten. Sie können sich auch an eine Botschaft oder ein Konsulat wenden und bitten, dass man Ihnen weiter hilft.
Zu Fragen des Umgangsrechtes in Kanada müssten Sie sich an einen Anwalt in Kanada wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Plewe
Rechtsanwältin