Umgangsrecht Vater

22. Februar 2016 18:18 |
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Familienrecht


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in unter 1 Stunde

Zusammenfassung

Fragen zur Pflicht von Umgang

Folgender Sachverhalt

Der KV zahlt Unterhalt für 3 Kinder nach Düsseldorfer Tabelle 110% (eigentlich 115, aufgrund 3 Kinder abgestuft). Die Kinder sind 13, 11 und 9 Jahre alt. Die KM (Kindsmutter) wohnt 200km einfach (also 2h Autofahrt) entfernt. Die Kinder müssen an der Haustüre abgeholt werden (also 4h für abholung, 4h für Rückfahrt). Die Zug bzw. Busverbindung wird abgelehnt.

Aktuell nehmen wir die Kinder alle 3 Wochen (4 Wochen) je nach individueller Absprache. In den Ferien, sofern es möglich ist und wir wollen. Die Größe will nicht immer und wir wollen diese aber nicht zwingen.

Jetzt will das Jugendamt ihn verklagen, dass er die Kinder alle 2 Wochen + die Hälfte der Ferien nimmt. Die Mutter ist nicht berufstätig und komplett zu Hause.
Wir meinen gelesen zu haben, dass er nicht dazu gezwungen werden kann (BGH Urteil), die Kinder so oft zu nehmen, da er höheren Unterhalt zahlt und man daher auf seine beruflichen Belange (t.w. Außendienst, Messe) etc. Rücksicht zu nehmen hat.
Wie ist hier die Rechtslage? Kann er zu dem Umgangsrecht gezwungen werden? Wenn nein, was sind hier die §§.

Da die Frage recht kurz ist, habe ich jetzt 25,-- Euro geboten.
22. Februar 2016 | 18:40

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Es ist zutreffend, dass nach der Rechtsprechung kein Umgang erzwungen werden kann, so u.a. BVerfG Urteil vom 01. April 2008, Az.: 1 BvR 1620/04.

Gleichzeitig möchte ich Sie darauf hinweisen, dass gem. den aktuell geltenden Unterhaltsleitlinien zur Düsseldorfer Tabelle Umgangskosten teilweise durch Abzug vom Einkommen oder durch eine Erhöhung des Selbstbehalts bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden können.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.




Mit vorzüglicher Hochachtung

Simone Sperling
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)





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