Umfang einer Auskunfts- / Übermittlungssperre

28. Mai 2010 17:42 |
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Datenschutzrecht


Beantwortet von

Post v. Kirche trotz Widerspruch z. Datenüberm.Hallo zusammen,

ich habe heute Post von der Kirche, zur Wahl der Pfarrgemeinderates erhalten.

Allerdings hatte ich bei meiner Ummeldung explizit einen Antrag auf Einrichtung eines Auskunfts- / Übermittlungssperre eigereicht. In diesem heißt es unter anderem "Übermittlungssperre an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften".

Unterliegt das erhaltene Schreiben überhaupt dieser Sperre? Und was kann ich dagegen tun?

Besten Dank!

28. Mai 2010 | 19:45

Antwort

von


(1189)
Hauptstraße 16 a
25488 Holm
Tel: 04103/9236623
Web: https://www.kanzlei-roth.de
E-Mail: info@kanzlei-roth.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:

Das wäre dann der Fall, wenn Sie mit dem Antrag auch die Weitergabe Ihrer Meldedaten im Zusammenhang mit Wahlen etc. ausschließen wollten.
Insoweit müsste der Antrag in Augenschein genommen werden.

Sie könnten dann bei der Meldebehörde Widerspruch gegen die Weitergabe Ihre Daten erheben.

Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.



Rechtsanwalt Karlheinz Roth

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