Üble Nachrede Social Media

21. Juni 2025 14:49 |
Preis: 47,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Guten Tag,

ich betreibe Social Media. Ich habe einen Screenshot von meinem Partner und mir hochgeladen welches bei vielen Leuten negativ aufstößt. Nun hat jemand die Behauptung aufgestellt, dass mein Partner Pädophil sei im öffentlichen Kommentar Bereich.

In dem Gespräch erklärt mein Partner, dass es Spaß sei und die Aussage im Screenshot nicht so gemeint war wie es bei vielen rüber kommt und ob sie auch mal lachen können. Darauf schrieb die Person: „nicht wenn der Typ (mein Partner) auf Kinder steht". Des Weiteren schreibt er „gibt Korrelation zwischen rasierten Geschlechtsteilen und anderen *interessen*". Meine Frage ist, reichen die Aussagen schon für eine Anzeige?

Vielen Dank für die Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen
21. Juni 2025 | 15:24

Antwort

von


(880)
Gräfelfinger Str. 97a
81375 München
Tel: +4917664624234
Web: https://www.kanzlei-richter-muenchen.de
E-Mail: info@kanzlei-richter-muenchen.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Basierend auf dem gegebenen Sachverhalt könnte die Aussage möglicherweise eine strafbare Handlung darstellen. Insbesondere könnte es sich um eine Beleidigung gemäß § 185 StGB handeln. Die Äußerung, dass Ihr Partner "auf Kinder steht", könnte als ehrverletzende Behauptung angesehen werden, die geeignet ist, den Ruf Ihres Partners zu schädigen.

Wenn jemand öffentlich mit der Nennung des Namens als Pädophiler bezeichnet wird, könnte dies eine Strafbarkeit nach den §§ 185ff StGB begründen.

Für eine Anzeige wäre es wichtig, dass die Äußerungen konkret und nachweisbar sind. Eine Anzeige könnte dazu führen, dass die Polizei Ermittlungen aufnimmt, um den Sachverhalt zu klären. Es wäre ratsam, alle relevanten Beweise, wie Screenshots der Kommentare, zu sichern, um diese im Rahmen einer Anzeige vorzulegen.

Gerne können Sie mir den Link zu dem Kommentar schicken, damit ich alle Informationen habe.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
RA Richter


ANTWORT VON

(880)

Gräfelfinger Str. 97a
81375 München
Tel: +4917664624234
Web: https://www.kanzlei-richter-muenchen.de
E-Mail: info@kanzlei-richter-muenchen.de
RECHTSGEBIETE
Schadensersatzrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Medizinrecht, Arbeitsrecht, Medienrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht, Urheberrecht, Wirtschaftsrecht, Wettbewerbsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Eine so ausführliche und schnelle Beantwortung ist mehr als lobenswert. Keine Rückfrage notwendig. ...
5,0/5,0
Vielen Dank für die schnelle und nachvollziehbare Erläuterung. ...
5,0/5,0
Wow hätte Noenals gedacht das ein Fremder Mensch für wenig Geld hier mir so Hilft vielen Dank. ...