10. September 2008
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05:26
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sie sind nicht Miteigentümer des Grundstückes mit dem Haus. Dieses werden Sie nur durch Übertragung des Miteigentumsanteils durch Ihre Frau und der Eintragung im Grundbuch.
Vorbehaltlich einer genauen Prüfung und weiteren Interessenabwägung empfielt sich die Übertragung des Miteigentumsanteils. Die Vor-und Nachteile einer solchen Vorgehensweise sollten Sie aber vor Ort mit einem Rechtsanwalt unter Berücksichtigung Ihrer Verhältnisse in einer persönlichen Beratung noch einmal erörtern.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle