3. April 2025
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20:40
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Wilke
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ich beantworte Ihre Fragen gerne:
a) Stimmt die Werbung? Kann man Coaching-Verträge widerrufen und das Geld zurückfordern?
Ob ein Coaching-Vertrag widerrufbar ist oder rückabgewickelt werden kann, hängt von mehreren Faktoren ab und vor allem von dem Vertrag selbst ab:
1. Widerrufsrecht (§ 355 BGB)
• Falls der Vertrag online oder telefonisch (Fernabsatz) abgeschlossen wurde, besteht grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht, sofern keine Ausnahme greift.
• Wurde auf das Widerrufsrecht nicht korrekt hingewiesen, kann es unter Umständen verlängert sein.
• Achtung: Hat der Coach die Leistung vollständig erbracht und Sie haben dem vorzeitig zugestimmt, erlischt das Widerrufsrecht (§ 356 Abs. 4 BGB).
Aber auch hier gibt es Ausnahmen.
Wenn der Vertrag Unterrichtselemente beinhaltet, dann kann es sein, dass Nichtigkeit nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz möglich ist.
2. Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) / Wucher (§ 291 StGB)
• Falls das Preis-Leistungs-Verhältnis extrem unausgewogen ist (z. B. mehrere Tausend Euro für frei zugängliche Inhalte), könnte eine Sittenwidrigkeit vorliegen.
• Die Hürden dafür sind jedoch hoch – Gerichte sehen solche Verträge meist als freiwillig abgeschlossen an.
3. Täuschung oder Irreführung (§ 123 BGB)
• Falls das Coaching anders als beworben war oder wesentliche Inhalte gefehlt haben, könnte eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung möglich sein.
• Auch hier ist die Beweisführung schwierig, wenn keine klaren Zusagen vorliegen.
b) Kosten für einen Anwalt bei einer Rückforderung
Die Kosten hängen vom Streitwert (hier: 5.000 €) und der Vergütungsvereinbarung ab:
1. Nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
• Außergerichtlich: Eine 1,3-Geschäftsgebühr nach RVG beläuft sich auf 492,54 € (inkl. MwSt.).
• Gerichtlich: Falls eine Klage nötig wird, liegen die Kosten (erste Instanz) bei ca. 1.700 € (eigene und gegnerische Anwaltskosten, Gerichtskosten).
2. Honorarvereinbarung (Stundensatz / Pauschale)
• Stundensätze liegen je nach Kanzlei bei 200–400 € pro Stunde.
• Manche Anwälte bieten Pauschalen (z. B. 500–1.000 €) für eine außergerichtliche Prüfung oder Verhandlung an.
Fazit
• Die Werbung ist übertrieben, aber es gibt Einzelfälle, in denen eine Rückforderung möglich sein könnte.
Es müsste also der konkrete Vertrag zuvor geprüft werden und die Umstände des Abschlusses.
• Falls ein Widerrufsrecht bestand und nicht korrekt belehrt wurde, stehen die Chancen gut.
• Falls keine Täuschung oder Sittenwidrigkeit nachweisbar ist, ist eine Klage risikoreich.
• Ein Anwalt kann außergerichtlich Druck ausüben, was oft zu Teilrückzahlungen oder Vergleichen führt.
Freundliche Grüße
RA Wilke