4. April 2016
|
16:48
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail: rweber@rechtsanwalt-weber.eu
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Das Problem ist, dass Sie von dem vorigen Mieter getäuscht wurden. Daher müssen Sie den Übernahmevertrag mit dem vorigen Mieter wegen arglistiger Täuschung anfechten und Schadensersatz geltend machen. Allerdings haben Sie auch einen Vertrag mit dem Vermieter geschlossen. Diesen müssen Sie zusätzlich anfechten. Da wird eine Anfechtung wegen Täuschung schwierig, da nicht der Vermieter Sie getäuscht hat. Deswegen müssen Sie den Vertrag mit dem Vermieter wegen Irrtums anfechten, wodurch der Vermieter Schadensersatzforderungen gegen Sie geltend machen. Diese können Sie wiederum gegen den vorigen Mieter als weitere Schadensersatzforderungen geltend machen.
Durch diese beiden Verträge wird es kompliziert, wodurch ich empfehle, diese mehrfache Anfechtung von einem Anwalt vor Ort durchführen zu lassen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
5. April 2016 | 15:28
Hallo Herr Weber,
vielen Dank für die Antwort.
Kann ich dann alle Zahlungen einstellen, also sowohl Darlehenszahlung, als auch Gewerbemiete ?
Da ohnehin ein Schadensersatz entsteht, den ich an den Bekannten weiterreiche, spielt das ja keine Rolle ?
Gruß
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
5. April 2016 | 16:06
Sehr geehrter Ratsuchender,
direkt NACH der Anfechtung können Sie durchaus die Zahlungen einstellen.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt