17. Dezember 2021
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09:46
Antwort
vonRechtsanwältin Yvonne Müller
Auf der Rinne 43
37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel: 03606 506459
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Yvonne-Mueller-__l108560.html
E-Mail: kanzlei-mueller-hig@t-online.de
gerne beantworte ich Ihre Beratungsanfrage, wie folgt:
Ob hier ein verbindliches Angebot über die 28.000,00 € vorlag, kann natürlich nur ermittelt werden, wenn der genaue Wortlaut der email bekannt wäre; senden Sie mir diese also gerne zur weiteren Prüfung zu.
Sollte sich daraus ein Rechtsbindungswille ergeben, haben Sie Anspruch auf eine Übernahme des Fahrzeugs zu dem genannten Preis von 28.000,00 €.
Sollten Sie sich aber jetzt auf eine andere Summe einigen, können Sie nicht im Nachgang widersprechen, und den geringeren Preis geltend machen.
Ich rate Ihnen daher, das Angebot (36.000,00 €) vorerst nicht anzunehmen, sondern prüfen zu lassen, ob sich aus dem Email-Verkehr der Anspruch auf Überlassung zu 28.000,00 € ergibt. Gerne helfe ich Ihnen diesbezüglich weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Müller