Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Hier ist nicht ersichtlich, wie die Rückkehr nach Deutschland das Problem lösen kann. Bei einem gemeinsamen Sorgerecht ist die Zustimmung der Mutter erforderlich.
Wenn Sie befürchten, dass die Kinder verwahrlosen, können Sie beim Familiengericht beantragen, dass Ihnen das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen wird. Wenn das Gericht dies macht, können Sie danach auch ohne Zustimmung der Mutter mit den Kindern wieder nach Deutschland ziehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Anwalt,
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Wie beeinflusst ein Umzug nach Deutschland die vereinbarten Unterhaltszahlungen, selbst bei einem fixen Betrag nach ausländischem Recht? Wie lange dauert der Prozess für das Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Familiengericht in Deutschland? Und welche rechtlichen Konsequenzen drohen mir, wenn ich aufgrund akuter Gefahr mit den Kindern eigenmächtig nach Deutschland zurückkehre?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen!
Wenn das Kind legal nach Deutschland umzieht, ist ab dem Umzug deutsches Recht anwendbar. Der Unterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle.
Wenn Sie eigenmächtig mit dem Kind zurückkehren, kann die Mutter die Herausgabe des Kindes fordern und Sie bekommen ein Strafverfahren wegen Kindesentziehung.