Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Aufgrund dessen, dass der Händler die Forderung an Amazon abgetreten hat, ist Amazon Ihr Ansprechpartner. Sie können allerdings alle Einwendungen, die Sie gegenüber dem Händler hatten, nunmehr gegenüber Amazon erheben.
Soweit die Versandkosten mit 29 Euro angegeben waren, ist zwischen Ihnen und dem Händler kein Vertrag zustandegekommen, der Versandkosten in Höhe von 599,90 Euro beinhaltet. Daher sind Sie auch nicht verpflichtet, Versandkosten in dieser Höhe zu tragen.
Des Weiteren ist die Berechnung von Versandkosten, die ca. 60 mal so hoch wie die tatsächlichen Kosten sind, sittenwidrig. Bei einem auffällig großem Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung geht das Gesetz davon aus, dass bei dem Händler eine verwerfliche Gesinnung vorliegt, so dass das Rechtsgeschäft nichtig ist.
Ich empfehle Ihnen, die Waren zzgl. der angegebenen Versandkosten in Höhe von 29,00 Euro an Amazon zu senden und im Übrigen die Forderung zurückzuweisen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Aufgrund dessen, dass der Händler die Forderung an Amazon abgetreten hat, ist Amazon Ihr Ansprechpartner. Sie können allerdings alle Einwendungen, die Sie gegenüber dem Händler hatten, nunmehr gegenüber Amazon erheben.
Soweit die Versandkosten mit 29 Euro angegeben waren, ist zwischen Ihnen und dem Händler kein Vertrag zustandegekommen, der Versandkosten in Höhe von 599,90 Euro beinhaltet. Daher sind Sie auch nicht verpflichtet, Versandkosten in dieser Höhe zu tragen.
Des Weiteren ist die Berechnung von Versandkosten, die ca. 60 mal so hoch wie die tatsächlichen Kosten sind, sittenwidrig. Bei einem auffällig großem Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung geht das Gesetz davon aus, dass bei dem Händler eine verwerfliche Gesinnung vorliegt, so dass das Rechtsgeschäft nichtig ist.
Ich empfehle Ihnen, die Waren zzgl. der angegebenen Versandkosten in Höhe von 29,00 Euro an Amazon zu senden und im Übrigen die Forderung zurückzuweisen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen