24. September 2007
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00:06
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail: rweber@rechtsanwalt-weber.eu
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Wenn die genannten Unterlagen nicht explizit im Vertrag aufgeführt wurden, müssen diese auch nicht übergeben werden.
Anderes gilt nur, wenn Sie die zwingend benötigen, beispielsweise bei plötzlichen statischen Fehlern etc.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Rückfrage vom Fragesteller
24. September 2007 | 00:41
Woher bekomme ich o.g Unterlagen, wenn nicht vom ExEigentümer?
(z.B. bei Weiterverkauf)
Erhalte ich sämtliche Unterlagen von den entsprechenden Stellen (Bauamt, Kataster......, oder hat der EX mich in der Hand?
Bin mir halt nicht sicher, ob mir hier wichtige Unterlagen auf der Strecke bleiben könnten.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
25. September 2007 | 17:10
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie können bei begründetem Interesse (z.B. statische Probleme, Umbauabsichten) die notwendigen Unterlagen bei dem Bauamt einsehen.
Ansonsten sind Sie leider auf den guten Willen des Verkäufers angewiesen.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber