Übergabe von Unterlagen

23. September 2007 23:44 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Kaufrecht


Beantwortet von


17:10
Die Frage betrifft ein von mir erworbenes vermietetes MFH mit mehreren WE.
Vertragsunterzeichnung im Mai, Besitzübergang Anfang Juli.

Frage 1: Welche Unterlagen müssen/sollten mir von dem ExEigentümer ausgehändigt werden?

Im Vertrag wurden die Verwaltungs-/Mietunterlagen explizit aufgeführt. Näheres ist nicht festgelegt.

Erhalten habe ich die Mietverträge und Unterlagen, teilweise nur in Kopie, die mir eine BK-Abrechnung für 2007 ermöglichen werden.

Müssten mir nicht auch Unterlegen wie Bauantrag, Baugenehmigung, Statik, Grundrisse etc. ausgehändgit werden?!

Frage 2: Wenn ja, was tun?
24. September 2007 | 00:06

Antwort

von


(1250)
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail: rweber@rechtsanwalt-weber.eu
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Wenn die genannten Unterlagen nicht explizit im Vertrag aufgeführt wurden, müssen diese auch nicht übergeben werden.

Anderes gilt nur, wenn Sie die zwingend benötigen, beispielsweise bei plötzlichen statischen Fehlern etc.

Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


Rückfrage vom Fragesteller 24. September 2007 | 00:41

Woher bekomme ich o.g Unterlagen, wenn nicht vom ExEigentümer?
(z.B. bei Weiterverkauf)
Erhalte ich sämtliche Unterlagen von den entsprechenden Stellen (Bauamt, Kataster......, oder hat der EX mich in der Hand?
Bin mir halt nicht sicher, ob mir hier wichtige Unterlagen auf der Strecke bleiben könnten.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 25. September 2007 | 17:10

Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie können bei begründetem Interesse (z.B. statische Probleme, Umbauabsichten) die notwendigen Unterlagen bei dem Bauamt einsehen.

Ansonsten sind Sie leider auf den guten Willen des Verkäufers angewiesen.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

ANTWORT VON

(1250)

Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail: rweber@rechtsanwalt-weber.eu
RECHTSGEBIETE
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Grundstücksrecht, Medienrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...