28. Oktober 2022
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10:57
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Saeger
Hallestr. 101
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
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es kommt darauf an, welche Verträge Sie mit Tupperware geschlossen. An sich sind Sie in der Form des Verkaufs frei, wenn Sie Eigentümerin der Sachen sind, außer Sie hätten sich vertraglich zu anderem verpflichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger
Rückfrage vom Fragesteller
28. Oktober 2022 | 11:07
Sehr geehrter Herr Anwald,
leider wurden meine Fragen nicht beantwortet.
In meinen damaligen Vertrag von Tupperware stand nichts wie es sich handhabt nach meiner Zeit bei Tupperware.
Ich habe auch keine fremeden Bilder benutzt.
Meine eigentliche Frage war ja, kann mir durch Tupperware etwas passieren? Darf ich nur gebrauchte Artikel verkaufen? oder auch OVP Artikel?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
28. Oktober 2022 | 11:39
Sehr geehrte Fragenstellerin,
wenn Sie keine entsprechenden vertraglichen Verbote unterschrieben haben, können Sie Ihr Eigentum frei und beliebig verkaufen. Siehe oben. Basierend auf Ihrer Schilderung können Sie frei verkaufen.
MfG RA Saeger