31. August 2005
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14:25
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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für die von Ihnen beabsichtigte Trennung brauchen Sie keine Gütertrennung vereinbaren.
Auch ist es nicht notwendig, dieses einem Rechtsanwalt mitzuteilen.
Sie brauchen auch kein privates Schriftstück hinsichtlich der Trennung.
Sie müssen nur dafür Sorge targen, dass die Trennung tatsächlich vollzogen wird, wobei die Rechtsprechung dafür aber erfordert, dass KEINE gegenseitigen Betreuungsleistungen mehr durchgeführt werden (also nicht die Wäsche für den Anderen mitgewaschen, nicht gemeinsam gekocht und eingekauft wird - vor dem FamG in Oldenburg ist es dann auch noch als Indiz wichtig, ob es im Kühlschrank getrennte Fächer gibt!!!).
Sofern es (hoffentlich) keinen Streit gibt, wäre auch eine spätere Scheidung unproblematisch. Wenn beide übereinstimmend den Ablauf des Trennungsjahres bestätigen, wird kaum ein Richter nach den Einzelheiten der Trennung fragen.
Sinnvoll wäre allenfalls eine Liste über die Verteilung des Hausrates zu machen - diese kann privatschriftlich erstellt und sollte eigenhändig von Beiden unterschrieben werden.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und hoffe, dass die offenbar bestehende Einigkeit in dieser schwierigen Phase weiterhin Bestand hat.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle