27. August 2011
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12:27
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
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E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
ohne anwaltliche Hilfe und einer gerichtlichen Entscheidung werden Sie hier nicht weiterkommen:
Hinsichtlich der elterlichen Gewalt einschließlich Aufenthaltbestimmung ist es nach italienischen Recht egal, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Es steht grundsätzlich beiden Elternteilen gemeinsam zu.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Eltern, bedarf es immer einer gerichtlichen Entscheidung auch hinsichtlich des sicherlich sinnvollen Umzugs.
Denn wenn Sie nun einfach mit dem Kind das Land verlassen und nach Berlin umsiedeln, wird dieses als Fall der Kindesentziehung angesehen.
Diese Möglichkeit ist daher eine Verletzung im Sinne des Art. 3 HKÜ. Um dieses zu vermeiden, brauchen Sie - da die Einwilligung nicht vorliegt - die gerichtliche Entscheidung.
Daher sollten Sie sofort einen Anwalt aufsuchen, damit dieser dann auch per Eilantrag die gerichtliche Entscheidung herbeiführen kann.
Das Gericht wird dabei natürlich auch das bisherige Verhalten des Kindesvaters berücksichtigen. Dessen derzeitiger "Sinneswandel" ist nicht zu erklären und wird dem Kindeswohl auch nicht entsprechen.
Daher haben Sie sehr gute Chancen, eine entsprechende gerichtliche Entscheidung herbeiführen zu können.
Ich wünsche Ihnen und dem Kind dabei alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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