Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
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auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
1. Kosten für den Versandschaden
In Ihrer Konstellation ist davon auszugehen, dass grundsätzlich der Verkäufer die Kosten und das Risiko der Gewährleistung trägt. Also das komplette Risiko der Rücksendung.
Da der Käufer allerdings derjenige ist, der Vertragspartner von DHL ist sollte er dem Verkäufer die diesbezüglichen Schadensersatzansprüche abtreten.
Es sollte insbesondere bedacht werden, dass der Schaden darin besteht, dass eine gefälschte und keine echte Flasche zu Bruch gegangen ist. Also der Schaden wird vermutlich nicht so hoch sein wie der ursprüngliche Kaufpreis.
Alleine deshalb gehe ich davon aus, dass die Versicherung des Pakets den entstandenen Schaden abdecken wird. Deshalb sollte die Abtretung der Ansprüche gegen DHL auch ausreichend sein.
2. Zusendung der anderen Flaschen
Da der Käufer spätestens mit Abtretung der Ansprüche gegen DHL keinen Grund mehr hat ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, kann er die Zusendung der anderen Flaschen nicht verweigern. Auch im Übrigen wäre keine vollständige Zurückbehaltung zu rechtfertigen. Insbesondere da die Flasche gar nicht den ursprünglich durch den Verkäufer behaupteten Wert hatte.
Diesbezüglich könnte auch durchaus in Betracht kommen, dass wegen Betruges noch eine Strafanzeige durch den Käufer erstattet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Wenn die Ansprüche gegen DHL abgetreten werden muss der Verkäufer dem Käufer die 3 Ersatzflaschen zusenden. Verstehe ich das richtig? Wie verhält sich das dann, wenn DHL den Schaden nicht bezahlt? Das passiert ja bei DHL gerne mit dem Verweis „unzureichende Verpackung". Verhält es sich dann trotzdem so?
Sehr geehrter Fragesteller,
da der Verkäufer Kosten und Risiko der Nachfüllung trägt muss er auf jeden Fall die richtigen Flaschen übersenden.
Die unzureichende Verpackung vermag ich auf Grundlage Ihrer Angaben nicht zu beurteilen, aber darüber kann sich der Verkäufer dann mit DHL auseinander setzen. Eine beschädigte Flasche kann den Verkäufer nicht von der Zusage befreien den Austausch vorzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen