16. Mai 2015
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13:53
Antwort
vonRechtsanwalt Peter Eichhorn
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da das alte Recht weitergilt, sind die aktuellen umgerechneten Punkte nicht auf einmal zu tilgen. Aktuell ohne den neuen Punkt haben Sie umgerechnet 3 Punkte.
Die Tilgung der alten Punkte wegen der Körperverletzung ist am 23.01.2018 vorzunehmen.
Die Tilgung der Punkte aus den beiden Übertretungen aus 2012 ist zwar durch die Eintragung der Punkte für die Körperverletzung gehemmt (§ 29 Abs. 6 S. 1 StVG a.F).
Jedoch regelt § 29 Abs. 6 S. 4 StVG a.F.:
"Die Eintragung einer Entscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit [...] wird spätestens nach Ablauf von fünf Jahren getilgt."
D.h. der jeweils eine Punkt aus 2012 wird 27.03.2017 und 17.11.2017 getilgt.
Am 27.03.2017 haben Sie 6 alte und damit 3 Punkte nach neuer Rechnung,
am 17.11.2017 haben sie 5 alte und damit 2 Punkte nach neuer Regelung (§ 65 Abs. 3 Nr. 4 S. 1 mit Tabelle StVG), jeweils ohne den aktuellen (OWi vom 30.04.2015).
Die verbleibenden 2 Punkte werden dann am 23.01.2018 getilgt, gelöscht ein Jahr später.
Bitte nutzen sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt