Tilgungsfrist Überliegefrist

16. Mai 2015 08:39 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

ich wurde am 30.04.2015 geblitzt mit ein KFZ über 7,5 t, mit 23 km/h überschreitung, also 1 Punkt und strafe.

Mit der Überliegefrist mit dem alten und Neuen System ist es für mich nicht ersichtlich wieviele Punkte ich zum o. g. zeitpunkt habe.

Ich hatte mir zum 26.11.2014 eine Auskunft (FAER) zusenden lassen,
mit den folgenden Eintragungen.
-Geschwindigkeitsüberschreitung 1 Punkt Datum der Rechtskraft 27.03.2012
Tilgungsdat.:27.03.2014
-Geschwindigkeitsüberschreitung 1 Punkt Datum der Rechtskraft 17.11.2012
Tilgungsdat.:17.11.2014
-Fahrlässige Körperverletzung 5 Punkte Datum der Rechtskraft 15.02.2013 1 Monat
Fahrverbot, Tilgungsdat.:23.01.2018

Am Ende war noch ein Beiblatt anbei:
Unverbindlicher Gesamtpunktestand zum Zeitpunkt der Auskunfterteilung vor dem 01.05.2014 4 Punkte, umgerechnet 3 Punkte.

Meine Frage wäre, wie läuft das mit der Überliegefrist bzw. wieviel Punkte hab ich jetzt noch eingetragen ohne die o. g. Ordnungswidrigkeit vom 30.04.2015.

Diese Frage wurde beantwortet, vielen Dank.

NEUE FRAGE
- die 4 Punkte ohne diesen neuen Punkt werden erst zum 23.01.2018 gelöscht bzw. mit einem Jahr Überliegefrist ?

Grüße
16. Mai 2015 | 13:53

Antwort

von


(1622)
Radeberger Str. 2K
01796 Pirna
Tel: 03501/5163032
Web: https://RA-Peter-Eichhorn.de
E-Mail: RA@RA-Peter-Eichhorn.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

da das alte Recht weitergilt, sind die aktuellen umgerechneten Punkte nicht auf einmal zu tilgen. Aktuell ohne den neuen Punkt haben Sie umgerechnet 3 Punkte.

Die Tilgung der alten Punkte wegen der Körperverletzung ist am 23.01.2018 vorzunehmen.

Die Tilgung der Punkte aus den beiden Übertretungen aus 2012 ist zwar durch die Eintragung der Punkte für die Körperverletzung gehemmt (§ 29 Abs. 6 S. 1 StVG a.F).

Jedoch regelt § 29 Abs. 6 S. 4 StVG a.F.:
"Die Eintragung einer Entscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit [...] wird spätestens nach Ablauf von fünf Jahren getilgt."

D.h. der jeweils eine Punkt aus 2012 wird 27.03.2017 und 17.11.2017 getilgt.

Am 27.03.2017 haben Sie 6 alte und damit 3 Punkte nach neuer Rechnung,
am 17.11.2017 haben sie 5 alte und damit 2 Punkte nach neuer Regelung (§ 65 Abs. 3 Nr. 4 S. 1 mit Tabelle StVG), jeweils ohne den aktuellen (OWi vom 30.04.2015).

Die verbleibenden 2 Punkte werden dann am 23.01.2018 getilgt, gelöscht ein Jahr später.

Bitte nutzen sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

(1622)

Radeberger Str. 2K
01796 Pirna
Tel: 03501/5163032
Web: https://RA-Peter-Eichhorn.de
E-Mail: RA@RA-Peter-Eichhorn.de
RECHTSGEBIETE
Vertragsrecht, allgemein, Verwaltungsrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht, Strafrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Eine so ausführliche und schnelle Beantwortung ist mehr als lobenswert. Keine Rückfrage notwendig. ...
5,0/5,0
Vielen Dank für die schnelle und nachvollziehbare Erläuterung. ...
5,0/5,0
Wow hätte Noenals gedacht das ein Fremder Mensch für wenig Geld hier mir so Hilft vielen Dank. ...