2. April 2025
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12:47
Antwort
vonRechtsanwältin Katharina Larverseder
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Grundsätzlich steht eine Bewährungsstrafe einer Ausreise nach Thailand nicht im Wege. Bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen benötigen Sie auch kein Visum für Thailand, und es wird bei der Einreise nicht nach Vorstrafen gefragt, wie aus dem Kontext hervorgeht. Allerdings sollten Sie beachten, dass die Einreisebestimmungen sich ändern können und es ratsam ist, sich kurz vor der Reise über die aktuellen Bestimmungen zu informieren. Es gibt keine spezifische Erwähnung im Kontext, dass Thailand bei der Einreise nach einer Bewährungsstrafe fragt oder dass Ihnen der Aufenthalt aufgrund Ihrer Bewährungsstrafe untersagt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Larverseder
Rechtsanwältin