6. Juni 2006
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10:31
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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zunächst möchte ich Ihnen noch mein Beileid aussprechen.
Eine Verpflichtung, den Teppichboden zu entfernen, besteht hier nicht. Diese Verpflichtung wäre nur gegeben, wenn Ihr Bruder die Wohnung OHNE Teppichboden gemietet und dann ERSTMALIG einen Teppichboden selbst verlegt hat (LG Mannheim WM 1976, 181).
So liegt der Fall hier aber noch Ihren Ausführungen eben nicht:
Ihr Bruder hat den vorhandenen und damit mitvermieteten Teppichboden lediglich erneuert. Der "neue" Teppichboden gilt daher als Ersatz für den "alten" vermieteten Boden.
Er braucht UND DARF nicht entfernt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle