Telefonvertrag DVD&MEHR

| 3. Dezember 2016 13:30 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Probleme bei Hotelgutscheinen von und Verträgen mit DVD&mehr.

Hallo und Guten Tag
Habe im August an einem "Gewinnspiel" teilgenommen, (wurde auf der Stasse angesprochen) "wochen später erhielt ich einen Telefonanruf ich hätte gewonnen, und zwar eine zweijährige Mitgliedschaft bei DVD&MEHR und einen Hotelgutschein. Ich war natürlich glücklich und wartete auf den Gutschein. Statdessen kam eine DVD und eine Bestätigung meines angeblich abgeschlossenen Vertrages. Es wurden mir 49.-€ von meinem Konto abgebucht und ich muss nun vierteljährlich Ware für 49.-€ beziehen, ansonsten wir einfach irgend eine DVD geschickt. Leider habe ich die erste DVD bezahlt, und glaubte alles sei nun erledigt. Nun ist aber erneut eine DVD geliefert worden, wiederum für den gleichen Betrag. Da ich aber bis heute den versprochenen Hotelgutschein sowie die Zugangsdaten für mein angebliches Kundenkonto erhalten habe und auch nicht wissentlich einem Vertrag zugestimmt habe, möchte ich den "Vertrag" kündigen.

Freundliche Grüsse
3. Dezember 2016 | 15:32

Antwort

von


(1250)
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail: rweber@rechtsanwalt-weber.eu
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Sie könnten den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, allerdings müßten Sie dem Gericht plausibel erklären, wieso Sie die erste DVD bezahlt haben. Das ließe sich zwar mit dem Vertrauen auf den zugesagten Hotelgutschein erklären, allerdings müßten Sie dann nachweisen, dass ein solcher Gutschein tatsächlich zugesagt wurde. Es wird also keinesfalls einfach.

Gleichzeitig können Sie sich wehren, indem Sie auf das krasse Mißverhältnis zwischen Preis und Leistung (DVD) hinweisen. Aber auch da müssen Sie dem Gericht plausibel erklären, wieso Sie die erste Rechnung anstandslos bezahlt haben.

Eine vorzeitige Kündigung ist bei einem zweijährigem Vertrag nicht möglich, Sie müssen da andere Möglichkeiten wie die oben bezeichneten Versuchen. Aber aufgrund der bereits erfolgten Zahlung ist das schwierig. Die Kündigung wegen nicht übersandtem Gutschein setzt voraus, dass Sie die Gutschein-Zusage tatsächlich beweisen können.

Oft lassen sich Gegenseiten wie die in Ihrem Fall durch Anwaltsschreiben beeindrucken und verfolgen die Sache dann nicht weiter. Ich empfehle daher, eine spezialisierte Kanzlei zu beauftragen.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 3. Dezember 2016 | 15:58

Vielen Dank für Ihre schnelle und kompetente Antwort.
Die Zusage für den Hotelgutschein liegt mir schriftlich vor.
Es wurde darauf hingewiesen, das es aus Technischen Gründen bis zu 13 Tagen bis zur Auslieferung dauern kann. Das war aber ende August.

Freundliche Grüsse

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. Dezember 2016 | 21:14

Sehr geehrter Ratsuchender,

wenn Ihnen die Zusage schriftlich vorliegt, können Sie der Gegenseite eine Frist zur Übersendung des Gutscheins setzen, und bei deren Ablauf auf Herausgabe des Gutscheines klagen.

Auf den Zwei-Jahres-Vertrag hat das aber keine Auswirkungen, da die beiden Sachen nach Ihrer Darstellung nur bei der Gewinnzusage verbunden sind.

Ich empfehle zur Sicherheit, die Fristsetzung etc. durch eine spezialisierte Kanzlei durchführen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 3. Dezember 2016 | 18:52

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 3. Dezember 2016
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