Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie können als Miteigentümer selber mitsteigern.
Dann müssen Sie persönlich anwesend sein oder eine Bietungsvollmacht vom Notar dem Vertreter mitgeben.
Grundsätzlich kann man sich aber auch vorher noch einigen um zB den Erwerb durch 3. zu verhindern.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie können als Miteigentümer selber mitsteigern.
Dann müssen Sie persönlich anwesend sein oder eine Bietungsvollmacht vom Notar dem Vertreter mitgeben.
Grundsätzlich kann man sich aber auch vorher noch einigen um zB den Erwerb durch 3. zu verhindern.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
27. April 2023 | 20:36
Vielen Dank Frau Dr. Seiter.
Meine Frage zielte darauf ab, ob ich mit meinem Mann zusammen ein Gebot abgeben kann, so dass wir im Fall eines Zuschlags quasi beide hälftig ins Grundbuch eingetragen werden.
Vielen Dank
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
27. April 2023 | 21:05
Wenn Sie beide das Haus erwerben wollen, müssen Sie beide bieten und in Termin anwesend sein (oder mit Vollmacht s.o.)
Sie können auch nachträglich im Rahmen eines Grundstückspbertragungsvertrags notariell die 2. Hälfte übertragen.