Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:
Für die Frage, ob Sie Ihr Studium fortsetzen können, wird es entscheidend darauf ankommen, ob Sie noch in Ihrem alten Studiengang eingeschrieben sind oder nicht. Eine Exmatrikulation von Amts wegen erfolgt in aller Regel dann, wenn der Studierende den Semesterbeitrag für das nächste Semester nicht entrichtet. Da ich nicht davon ausgehe, dass Sie zwanzig Jahre lang Semesterbeiträge gezahlt haben, dürften Sie höchstwahrscheinlich nicht mehr in Ihrem alten Studiengang eingeschrieben sein, so dass Sie diesen nicht fortsetzen könnten.
Ihnen wird also nur die Neuaufnahme des Studiums bleiben und zwar nach den aktuellen Vorgaben der jeweiligen Hochschule für den Studiengang (also insbesondere kein Diplomstudiengang, sondern ein Bachelor-Studiengang). Inwiefern Leistungen, die Sie in den achtziger Jahren erbracht haben, hierbei angerechnet werden können, müssten Sie mit den in Frage kommenden Hochschulen erörtern. Grundsätzlich werden Sie nicht davon ausgehen können, dass Fachwissen, welches Sie vor zwanzig Jahren erworben haben, Ihnen bei einer Neuaufnahme des Studiums nützlich sein wird. Dies ist jedoch mehr oder weniger Verhandlungssache.
Treten Sie also bitte mit den Hochschulen, die für ein Studium in Frage kämen, in Kontakt und legen Sie die Leistungen, die Sie in Ihrem früheren Studium erbracht haben, vor. Besprechen Sie mit den zuständigen Stellen, inwieweit Leistungen angerechnet werden können. Ich wünsche Ihnen hierbei viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)
Ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:
Für die Frage, ob Sie Ihr Studium fortsetzen können, wird es entscheidend darauf ankommen, ob Sie noch in Ihrem alten Studiengang eingeschrieben sind oder nicht. Eine Exmatrikulation von Amts wegen erfolgt in aller Regel dann, wenn der Studierende den Semesterbeitrag für das nächste Semester nicht entrichtet. Da ich nicht davon ausgehe, dass Sie zwanzig Jahre lang Semesterbeiträge gezahlt haben, dürften Sie höchstwahrscheinlich nicht mehr in Ihrem alten Studiengang eingeschrieben sein, so dass Sie diesen nicht fortsetzen könnten.
Ihnen wird also nur die Neuaufnahme des Studiums bleiben und zwar nach den aktuellen Vorgaben der jeweiligen Hochschule für den Studiengang (also insbesondere kein Diplomstudiengang, sondern ein Bachelor-Studiengang). Inwiefern Leistungen, die Sie in den achtziger Jahren erbracht haben, hierbei angerechnet werden können, müssten Sie mit den in Frage kommenden Hochschulen erörtern. Grundsätzlich werden Sie nicht davon ausgehen können, dass Fachwissen, welches Sie vor zwanzig Jahren erworben haben, Ihnen bei einer Neuaufnahme des Studiums nützlich sein wird. Dies ist jedoch mehr oder weniger Verhandlungssache.
Treten Sie also bitte mit den Hochschulen, die für ein Studium in Frage kämen, in Kontakt und legen Sie die Leistungen, die Sie in Ihrem früheren Studium erbracht haben, vor. Besprechen Sie mit den zuständigen Stellen, inwieweit Leistungen angerechnet werden können. Ich wünsche Ihnen hierbei viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)