17. Januar 2006
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17:28
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.
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Ihre Anfrage kann nicht abschließend ohne genaue Kenntnis Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beantwortet werden.
Ihr Sohn hat grundsätzlich die Möglichkeit, die Studiengebühren zusätzlich zu verlangen. Diese Gebühren erhöhen regelmäßig den Unterhaltsbedarf (sog. Mehrbedarf). In einem vergleichbaren Fall wurde ein unterhaltspflichtiger Vater im Wege einer Abänderungsklage zur Zahlung eines erhöhten Kindesunterhalts verurteilt, weil sein Sohn unbedingt im Ausland studieren wollte (OLG Hamm v. 1.3.1994 – 13 UF 435/93).
In Ihrem Fall müsste also Ihre Leistungsfähigkeit überprüft werden, da Ihnen auch ein sog. Selbstbehalt nach Abzug des Unterhalts zusteht. Auch müsste ermittelt werden, in welchen Verhältnissen Ihr Sohn aufgewachsen sind.
Sollten Sie nicht zur Zahlung des erhöhten Unterhalts in der Lage sein, müsste Ihr Sohn ein Hochschuldarlehen aufnehmen. In den meisten Fällen können Studenten ein solches Darlehen erst dann beantragen, wenn sie selbst oder ihre Eltern nicht zur Übernahme der Kosten in der Lage sind.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Alexander Glatzel
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.