Antwort
vonRechtsanwalt Jeremias Mameghani
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel: 0211/133981
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Jeremias-Mameghani-__l103855.html
E-Mail: ramameghani@gmx.de
ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne beantworten möchte:
Als Stundent ist es grundsätzlich natürlich möglich, neben dem Studium eine selbständige Tätigkeit auszuüben. Ob eine solche vorliegt, beurteilt sich allerdings nicht nur nach dem zeitlichen Umfang der Tätigkeit, sondern auch nach dem daraus erzielten Einkommen. Ist es die einzige Einnahmequelle, dann wird der Student als hauptberuflich selbstständig eingestuft. Gibt es noch andere Einnahmequellen, gilt die selbstständige Arbeit nur dann als hauptberuflich, wenn das Einkommen höher ist als die übrigen Einkünfte. Als "andere Einnahmequelle" zählt auch Unterhalt von den Eltern. Zudem darf der jährliche Freibertrag nach dem EStG von seinerzeit ca. 7.500,- €.
In jedem Falle sollten Sie den Fragebogen der Krankenkasse korrekt beantworten. Andernfalls riskieren Sie sogar ein Strafverfahren. Sofern Sie die Angelegenheit weiter erläutern wollen, sollten Sie dies in einem beigefügten Schreiben tun. Aufgrund der Bedeutung der Angelegenheit sowie der rechtlichen Schwierigkeiten empfehle ich Ihnen jedoch, sich ggf. auch bereits im Anhörungsverfahren anwaltlich vertreten zu lassen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. auch die kostenlose Nachfragefunktion. Sollten Sie darüber hinaus auch eine Interessenvertretung wünschen, so empfehle ich eine Kontaktaufnahme per Mail.
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/133981
Fax. 0211/324021
danke für die Antwort.
wenn das Einkommen als Entscheidungskriterium herangezogen wird, habe ich wohl keine Chance, da dies sowohl die Studienzuwendung von meinen Eltern, sowie meine Einkünfte aus HiWi-Jobs übersteigt. Trotz allem war ich hauptberuflich Stundent und täglich bis zu 8h an der Uni.
Meinen Sie man hat in einem möglichen Verfahren eine Chance bzw. gibt es vergleichbare Entscheide/Urteile?
Danke!
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Erfolgsaussichten können erst nach Akteneinsicht sowie einer anschließenden intensiven Recherchearbeit erfolgen. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass dies an dieser Stelle nicht geschehen kann.
Gerne stehe ich Ihnen für eine weitere Interessenvertretung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
RA J.Mameghani