10. Mai 2023
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08:00
Antwort
vonRechtsanwalt Alexander Dietrich
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Dabei handelt es sich aller Voraussicht nach um Kriminelle oder einen Telefonstreich.
Eine Hausdurchsuchung wird nicht vorher angekündigt. Das wäre absolut unüblich (aber nicht völlig auszuschließen). Sinn der Durchsuchung ist ja gerade, dass Tatmittel oder Beweismittel nicht weggeschafft werden können.
Sollte tatsächlich jemand dieser Art klingeln an dem Tag, sollte nicht geöffnet und die Polizei verständigt werden. Sie können auch vorab bei der Polizei anrufen und das Geschehen schildern. Für die Hausdurchsuchung ist ein Durchsuchungsbeschluss erforderlich. Das ist dann auch aktenkundig.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt