Antwort
vonRechtsanwalt Andreas M. Boukai
Kreuzschnabelweg 18
86156 Augsburg
Tel: 0821 - 4530333
Web: https://www.ra-boukai.de
E-Mail: mail@ra-boukai.de
Aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Ihre Bekannte kann beruhigt sein. Nach Ihren Schilderung ist keine Strafbarkeit gegeben.
Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Nur eine kurze Nachfrage: Kann N. nun also keinerlei Ansprüche gegen sie geltend machen, z.B. mit dem Vorwurf, sie habe seine Ehe zerstören wollen o.ä.?
Können auch die Personen, denen sie die Geschichte erzählt hat, keinerlei juristische Vorwürfe erheben?
Vielen Dank.
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in).
Bitte haben Sie Verständnis, dass die über die Nachfragefunktion neu eingeführte Frage nach den Bestimmungen von Frag einen Anwalt nicht beantwortet werden kann. Die Nachfragefunktion dient der Klärung von Verständnisfragen bezüglich der Antwort zur ursprünglichen Frage. Ihre ursprüngliche Frage bezieht sich auf eine etwaige Strafbarkeit.
Die neue Frage zielt in erster Linie auf zivilrechtliche Ansprüche Dritter. Diese sind zudem aufgrund mangelnder Information schlicht nicht bewertbar.
Ich bitte daher um Ihr Verständnis und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -