Stornierung wegen Flugzeitenänderung Eurowings

30. August 2020 11:48 |
Preis: 28,00 € |

Reiserecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,
wegen einer Flugzeitverschiebung um 04:55 Stunden konnte ich einen Flug nicht antreten und habe diesen storniert. Eurowings reagiert nicht auf meinen Erstattungswunsch. Habe ich einen durch aktuelle Rechtssprechung !rechtlich gesicherten! Anspruch auf Rückerstattung?
Hier mein Einschreiben an Eurowings:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 01.06.2020 habe ich bei Ihnen einen Hin- und Rückflug gebucht,
Buchungsnummer XYZXYZ.
Am 10.06.2020 haben Sie mir eine Flugplanänderung, Verschiebung des Rückflugs mit einer um 4 Stunden und 55 Minuten späteren Ankunft in Düsseldorf mitgeteilt.
Aufgrund dieser späteren Ankunft hätte ich den Flug nicht antreten können und habe ihn am 10.06. um 18.12 Uhr per Email storniert. Der Eingang der Email wurde von Ihnen mit der Referenznummer 986315 bestätigt. Leider erfolgte aber keine weitere Reaktion.
Daher habe ich Ihnen die Stornierung noch per Einwurfeinschreiben
mit der Sendungsnummer RP219194618DE200 geschickt. Das Einschreiben
wurde nachweislich am 22.06.20 zugestellt. Es erfolgte bisher keine Reaktion.
Ich fordere Sie hiermit auf, den gesamten Flugpreis in Höhe von 172,98 EUR
zuzüglich der Kosten für dieses Einwurfeinschreiben in Höhe von 3,00 EUR,
gesamt 175,98 bis zum 15.08.2020 auf mein Konto:XXXXXX zu erstatten. MfG
1. September 2020 | 17:12

Antwort

von


(26)
Hinter der Lieth 15
22529 Hamburg
Tel: 040/69794509
Web: https://www.rechtsanwaeltin-thiele.de
E-Mail: JoyceThiele@aol.com
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen und unter Berücksichtigung ihres Einsatzes verbindlich wie folgt beantworten:

Ihnen steht ein Erstattungsanspruch nach der EU Fluggast VO 261/2004 zu.

Durch die Buchung eines Fluges ist ein Vertrag zwischen dem Fluggast und dem Luftfahrtunternehmen zustande gekommen und zwar zu den dort vereinbarten Konditionen.

Daher können Flugzeiten nicht einfach einseitig und ohne guten Grund geändert werden. Kommt es dennoch zu einer Verschiebung der Flugzeiten und ist die Verschiebung der Flugzeiten, wie hier nicht gerade unerheblich, dann ist darin ein Flugausfall zu sehen. Ihnen steht daher ein Stornierungsrecht zu. Sollte weiterhin keine Zahlung erfolgen, rate ich den Anspruch gerichtlich durchzusetzen. Hierzu rate ich anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.


Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Camilla Joyce Thiele

ANTWORT VON

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