1. September 2020
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17:12
Antwort
vonRechtsanwältin Camilla Joyce Thiele
Hinter der Lieth 15
22529 Hamburg
Tel: 040/69794509
Web: https://www.rechtsanwaeltin-thiele.de
E-Mail: JoyceThiele@aol.com
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen und unter Berücksichtigung ihres Einsatzes verbindlich wie folgt beantworten:
Ihnen steht ein Erstattungsanspruch nach der EU Fluggast VO 261/2004 zu.
Durch die Buchung eines Fluges ist ein Vertrag zwischen dem Fluggast und dem Luftfahrtunternehmen zustande gekommen und zwar zu den dort vereinbarten Konditionen.
Daher können Flugzeiten nicht einfach einseitig und ohne guten Grund geändert werden. Kommt es dennoch zu einer Verschiebung der Flugzeiten und ist die Verschiebung der Flugzeiten, wie hier nicht gerade unerheblich, dann ist darin ein Flugausfall zu sehen. Ihnen steht daher ein Stornierungsrecht zu. Sollte weiterhin keine Zahlung erfolgen, rate ich den Anspruch gerichtlich durchzusetzen. Hierzu rate ich anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Camilla Joyce Thiele