Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Tatsächlich richtet sich die Höhe der Stornogebühr/ Schadenersatz in erster Linie nach den Bedingungen des Vertrages, den Sie und die Vermieterin des Wohnmobils geschlossen haben.
Dieser liegt mir nicht vor. Ich darf Sie aber bitten, mir diesen einemal über die Kontakt-E-Mail-Adresse zu senden, damit ich diesen einsehen und gegebenenfalls detaillierter antworten kann.
Liegt kein schriftlicher Vertrag, bzw. keine AGB vor, die etwaige Stornokosten thematisieren, so dass hier hier allgemein antworten möchte.
Grundsätzlich hat der Vermieter eine Schadensminderungspflicht, in dem er das Fahrzeug weitervermietet, sofern möglich.
Sollten nunmehr 4 Tage nicht vermietet werden können, so trifft Sie hinsichtlich dieser 4 Tage die Zahllast, sofern es keine anderen Vereinbarungen gibt.
Hierin sind dann alle Kosten enthalten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
19. Juni 2017
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11:38
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
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