Antwort
vonRechtsanwalt Sebastian Braun
Grünberger Str. 54
10245 Berlin
Tel: 03029399240
Web: https://www.rechtsanwalt-braun.berlin
E-Mail: braun@rechtsanwalt-braun.berlin
aufgrund der mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Wenn Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Deutschland erzielen, aber keinen Wohnsitz in Deutschland haben, sind Sie beschränkt einkommensteuerpflichtig (Siehe § 1 Abs. 4 i.V.m. § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Für diese Einkünfte müssen Sie eine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben (siehe § 25 Abs. 3 S. 1 EStG), die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort der Belegenheit der Immobilie.
Das Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-Deutschland bestimmt in Art 6 Abs. 1, dass vorgenannte Einkünfte im Statt der Belegenheit besteuert werden können, davon hat Deutschland gebrauch gemacht.
Sie müssen in Ihrer schweizer Steuererklärung die deutschen Einkünfte angeben, dabei wird der Steuersatz unter Einbeziehung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erhoben, die festzusetzende Steuer wird unter Berücksichtigung des Steuersatzes, aber ohne die Einkünfte Aus Vermietung und Verpachtung erhoben.
Ich hoffe, ich habe Ihre Fragen beantwortet, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Bitte beachten Sie, dass auch nur kleine Veränderungen des Sachverhaltes, zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Braun,
besten Dank Ihrer Antwort - Kern der Frage blieb für mich aber leider unbeantwortet.
Mit der beschriebenen beschränkten Steuerpflicht - berücksichtigt die Progression einzig mein deutsches, beschränkt steuerpflichtiges Einkommen (Fall (a) meiner Beschreibung), oder werden auch sonstige Einkünfte inklusive meines Schweizer Gehalts (rein zur Festlegung des Steuersatzes) berücksichtigt (Fall (c) meiner Beschreibung)? Besten Dank vorab der Klärung.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für die Nachfrage.
Sie müssen zwischen den beiden Ländern unterscheiden.
In Deutschland, im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht, werden wie beschrieben nur die deutschen Einkünfte, die aus Vermietung und Verpachtung besteuert, die Höhe des Steuersatzes und der Steuer kann ich nicht bestimmen, da mir die Kennzahlen fehlen.
In der Schweiz werden wie beschrieben, für die Bestimmung des Steuersatzes alle Einkünfte mit einbezogen, die schweizer und die deutschen Einkünfte. Für die Bestimmung der zu zahlenden Steuer, wird der so festgelegte Steuersatz, nur auf die schweizer Einkünfte angewandt. Die deutsche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind bei der Bestimmung der zu zahlenden Einkommensteuer in der Schweiz, dann Progressionseinkünfte.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage nun beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt